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2,7 Prozent Gehaltsplus für Beschäftigte öffentlicher Flughäfen 2019

Der Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.

Am Freitag, den 19. April 2019 fand die 2. Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag der öffentlichen Flughäfen statt. Die Verhandlungen konnten bei diesem Verhandlungstermin zu einem positiven Abschluss gebracht werden.

 

Folgende Ergebnisse konnten erzielt werden:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindest- und IST-Gehälter mit 1.5.2019 um 2,7 Prozent.
  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen mit 1.9.2019 um 8,1 Prozent.
  • Anspruch auf Arbeitszeitreduktion bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, wenn schon vorher Elternteilzeit in Anspruch genommen wurde, ab 1.5.2019.
  • Karenzzeiten ab 1.5.2019 (nach Mutterschutzgesetz, Väterkarenzgesetz, Familienhospitzkarenzen und Pflegekarenzen) werden nunmehr für alle arbeitsrechtlichen Ansprüche, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten angerechnet.
  • Für das Pensionsgleitsystem (Altersteilzeit) können mit Wirkung ab 1.2.2020 Betriebsvereinbarungen mit geänderten Mindestvoraussetzungen abgeschlossen werden.
  • Möglichkeit der Ablöse der über das gesetzliche Ausmaß hinausgehenden Abfertigungsansprüche, wenn eine Betriebsvereinbarungen abgeschlossen wird für Angestellte die vor dem 1.11.2014 eingetreten sind.
  • Nachgewährung der Ersatzruhe bis max. 16 Wochen, bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung.

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.