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KV-Abschluss 2025 Personenbeförderungsgewerbe mit PKW

Kollektivvertragliche Brutto-Mindestgehälter werden linear um 3,6 % erhöht

Adobestock, Liubomir Paut

Am 3.12.2024 konnte für Angestellten im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW folgender Abschluss

erzielt werden:

1. Mindestgehälter

Die Sozialpartner stellen eine rollierende Inflationsrate in der Höhe von 3,5 % außer Streit 

(Nov 2023 bis Okt. 2024). 

Die kollektivvertraglichen Brutto-Mindestgehälter werden ab 1.1.2025 linear um 3,6 % erhöht (kaufmännisch gerundet auf die erste Dezimalstelle).

2. Inkrafttreten

Alle Änderungen treten mit 1.1.2025 in Kraft.