KV-Abschluss 2025 Personenbeförderungsgewerbe mit PKW
Kollektivvertragliche Brutto-Mindestgehälter werden linear um 3,6 % erhöht
Adobestock, Liubomir Paut
Am 3.12.2024 konnte für Angestellten im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW folgender Abschluss
erzielt werden:
1. Mindestgehälter
Die Sozialpartner stellen eine rollierende Inflationsrate in der Höhe von 3,5 % außer Streit
(Nov 2023 bis Okt. 2024).
Die kollektivvertraglichen Brutto-Mindestgehälter werden ab 1.1.2025 linear um 3,6 % erhöht (kaufmännisch gerundet auf die erste Dezimalstelle).
2. Inkrafttreten
Alle Änderungen treten mit 1.1.2025 in Kraft.