KV-Abschluss für die Angestellten im Personenbeförderungsgewerbe 2022
Mindestgehalt von 1.700 Euro mit 1. 1. 2022 realisiert
Für die Angestellten im Personenbeförderungsgewerbe werden die Gehälter wie folgt erhöht:
- Streichung der Beschäftigungsgruppe 1 bringt ein Plus von rund 6 %
Mit diesem Schritt wird ein neues Mindestgehalt von 1.700 Euro mit 1.1.2022 realisiert - Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen um 2,5 %
Da sich Angestellte mit und ohne Lehr- bzw. Schulausbildung mit einfacher Tätigkeit künftig in einer Beschäftigungsgruppe wieder finden, gibt es eine neue Vordienstzeitenanrechnung.
Angestellte mit Lehr- bzw. Schulabschluss, die mit bzw. nach 1.1.2022 ins Unternehmen eintreten, werden 2 Jahre als Berufsjahre angerechnet.
All jene Angestellte, die bereits vor dem 1.1.2022 im Unternehmen beschäftigt sind, werden unter Anrechnung ihrer bisherigen Dienstzeit in die jeweilige Untergruppe der neuen Beschäftigungsgruppe 1 umgereiht.
Alle Änderungen treten mit 1.1.2022 in Kraft.
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.