KV-Abschluss 2023 Personenbeförderungsgewerbe mit PKW
Mindestgehälter werden um 8 Prozent erhöht
Adobestock, Liubomir Paut
Am 23.11.2022 konnte für die Angestellten im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW nachfolgender Abschluss erzielt werden:
- Die kollektivvertraglichen Brutto-Mindestgehälter werden linear um 8 % erhöht.
- Stufenplan Brutto-Mindestgehalt EUR 2.000,--
Die Sozialpartner kommen überein, spätestens mit 1.1.2025 in allen Gehaltsgruppen ein Brutto-Mindestgehalt von EUR 2.000,-- zu erreichen.
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2023
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.