Angestellte der ASFINAG erhalten ab 1.1.2021- 1,5 Prozent mehr Gehalt
Gültig ab 1.1.2021
Für die Angestellten der ASFINAG konnte am 5.11.2020 nachfolgender Abschluss erzielt werden:
- Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter, die IST-Gehälter und das Lehrlingseinkommen werden um 1,5% erhöht. Damit wird die Kaufkraft aller Beschäftigten gesichert und die Inflation abgegolten.
- Bei der Gesundheitsvorsorge Aktiv oder einem REHA-Aufenthalt wird der Selbstbehalt in der Höhe von max. 300,-- Euro pro Jahr übernommen.
- Vereinbarter Zeitausgleich kann im Krankheitsfall nicht mehr verfallen.
- Die 3km Grenze bei der Gewährung der Fahrtkostenentschädigung für den öffentlichen Verkehr wird gestrichen.
- Die Hospizkarenz wird für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche angerechnet.
- Anpassung einiger kollektivvertraglicher Regelungen: die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird konkretisiert und die Pflegekarenz der neuen gesetzlichen Regelung angepasst.
- Alle Änderungen treten mit 1.1.2021 in Kraft.
Mit diesem Abschluss haben wir der besonders schwierigen Situation Rechnung getragen und ein faires Paket vereinbart.