Erfolgreicher Abschluss für die Angestellten der ASFINAG
gültig ab 1.1.2022
Wolfgang Simlinger / www.simi.at
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen am 29.11.2021 konnte eine Einigung erzielt werden:
- Die KV-Gehälter/ Ist-Gehälter werden um 3,3% erhöht (kaufmännisch gerundet auf die zweite Dezimalstelle).
- Die Lehrlingseinkommen werden ebenfalls um 3,3% erhöht (kaufmännisch gerundet auf die zweite Dezimalstelle).
Folgende Änderungen und Verbesserungen im Rahmenrecht konnten erzielt werden:
- Das Jubiläumsgeld wird bei Elternteilzeit zukünftig auf Basis des Beschäftigungsausmaßes vor Antritt der Elternteilzeit berechnet.
- Der Nachtzuschlag wird für alle Mitarbeitende auf Basis des Ist-Gehalts berechnet.
- Schülerinnen und Schüler, die ein Pflichtpraktikum in der ASFINAG absolvieren, unterliegen zukünftig dem Kollektivvertrag.
- Prüfleiter:innen TUK haben Anspruch auf die Allgemeine Erschwerniszulage.
- Der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung steht auch bei Arbeitsunfällen zu.
- Der Bestattungskostenbeitrag wird auf „Sternenkinder“ erweitert.
Die Details werden nun in den Kollektivvertrag eingearbeitet, so dass alle Änderungen mit 01.01.2022 in Kraft treten.
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.