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Erfolgreicher Abschluss für die Angestellten der ASFINAG 2023

Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung

Der Abschluss gestaltet sich wie folgt:

Gehaltsrechtlicher Teil

  • Die KV-Gehälter/Ist Gehälter werden mit 1.1.2023 um 7,1% erhöht, mindestens jedoch um € 245,-. Das ergibt eine durchschnittlich gewichtete Anpassung von 7,96%.

    Dadurch wurden niedrigere Einkommen berücksichtigt, während die Teuerung auch für höhere Einkommen ausgeglichen wurde.

Das ergibt eine durchschnittliche Erhöhung der Mindestgehälter je Beschäftigungsgruppe wie folgt:

BG

%

A

245,-

14,42%

B

245,-

13,16%

C

245,-

10,41%

D

245,-

9,51%

E

245,-

8,52%

F

251,41

7,85%

G

259,86

7,42%

H

280,88

7,15%

I

309,81

7,10%

J

348,35

7,10%

 

  • Die Lehrlingseinkommen werden um 14,42 % erhöht. Das ergibt folgende Lehrlingseinkommen
  1. Lehrjahr          € 890,02
  2. Lehrjahr          € 1.112,22
  3. Lehrjahr          € 1.421,90
  4. Lehrjahr          € 1.817,85

Rahmenrechtlicher Teil

  • Lehrlinge erhalten pro Lehrjahr eine einmalige Prämie in der Höhe von brutto EUR 200,- für einen ausgezeichneten Erfolg beziehungsweise brutto EUR 150,- für einen guten Erfolg im Jahresschulzeugnis.
  • Der Zusatzurlaub für Arbeitnehmer:innen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% wird von 4 Tagen auf eine Woche erhöht
  • Für Teilzeitbeschäftigte wird zukünftig der Pensionskassenbeitrag in der gleichen Höhe wie für Vollzeitbeschäftigte geleistet.
  • Für Teilzeitbeschäftigte gilt ein Durchrechnungszeitraum von einem Kalenderjahr für den Mehrarbeitszuschlag.
    In etwaige bestehende kürzere Durchrechnungszeiträume wird durch diese Regelung nicht eingegriffen.. 

    Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.

Geltungsbeginn 1.1.2023