01. Januar 2020
Angestellte der ASFINAG erhalten ab 1.1.2020 - 2,3 Prozent mindestens jedoch EUR 65,--
Gültig ab 1.1.2020
Für die Angestellten der ASFINAG konnte nachfolgender Abschluss erzielt werden:
- Die KV-Gehälter/IST-Gehälter werden um 2,3 % erhöht (kaufm. gerundet auf 2 Kommastellen), mindestens jedoch um EUR 65,--. Das ergibt eine durchschnittliche Anpassung von 2,43 %.
- Die Lehrlingsentschädigungen werden um 3 % erhöht, gerundet auf den nächsten vollen Euro.
Rahmenrechtliche Änderungen
Längere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Ab dem 5. Dienstajhr übernimmt die Arbeitgeberin einen eventuellen Differenzbezug zur gesetzlichen Entgeltfortzahlung der Sozialversicherung im Ausmaß des Monatsbruttobezuges für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten.
- Ab dem 10. Dienstjahr erfolgt dies für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten
- Zusätzliche Freistellung am 1. Volksschultag des Kindes (Schuleintritt) unter Fortzahlung des Entgeltes.
- Auf Grund der neuen gesetzlichen Regelung zum Papamonat und dem damit verbundenen Rechtsanspruch wurde die Doppelgleisigkeit im Kollektivvertrag aufgelöst. Damit besteht künftig grundsätzlich Anspruch auf den Familienzeitbonus.
- Bei einer Umreihung in eine höhere Beschäftigungsgruppe werden künftig die bereits erbrachten Jahre auf die Wartezeit zur nächsten Vorrückung angerechnet.
- Weiters wurde die Rufbereitschaft und die Anrechnung der Vordienstzeiten zur Bemessung des Urlaubsanspruches klarer formuliert.
- Die Beschäftigten der Mautaufsicht haben künftig bei entsprechender Tätigkeit Anspruch auf die speziellen Erschwerniszulagen.
- Geltungsbeginn: 1.1.2020
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.