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Kollektivvertrag 2023 für den Wiener Hafen

Erhöhung der Löhne und Gehälter um die durchgerechnete Inflationsrate von 1.3.2022 bis 28.2.2023 mit 1. April 2023

Simon Berger, Unsplash

Für die Angestellten der Hafen Wien GmbH konnte nachfolgender Abschluss erzielt werden:

Gehaltsrechtlicher Teil:

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen, sowie die Ist-Gehälter und Ist-Löhne werden ab 01.02.2022 um 2,00 % erhöht, die sich ergebenden Beträge werden auf den vollen Euro aufgerundet. Mit 01.04.2023 werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen, sowie die Ist-Gehälter und Ist-Löhne um die durchgerechnete Inflationsrate vom Zeitraum 01.03.2022 bis 28.02.2023 erhöht. Somit gilt der Gehaltsabschluss für 26 Monate.

Anhang I Abs. 7 lautet folgendermaßen:

Alle Angestellten und Lehrlinge (m/w) welche sich im Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 und zum Stichtag 31.01.2022 in einem vollversicherten Dienstverhältnis mit Ausnahme von Karenzurlaub befinden, erhalten zeitnah, bis spätestens Ende Februar 2022 eine Corona Prämie für die außergewöhnlichen Leistungen im Unternehmen Hafen Wien GmbH in der Höhe von EUR 3.000,--. Jene Angestellte, ArbeiterInnen und Lehrlinge (m/w), die in diesem Zeitraum nur zeitweise beschäftigt waren, erhalten diese Einmalzahlung aliquotiert.

Folgende weitere Vereinbarungen werden getroffen:

  • Im § 4 wird dem Abs. 1 nach „Die normale Arbeitszeit fällt in die Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr.“ folgender Satz angefügt: „Ausnahmen und Bedingungen von diesem Normalarbeitszeitraum können in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.“
  • Eine Betriebsvereinbarung zur Umstellung des Urlaubsjahres vom Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr soll noch im Jahr 2022 abgeschlossen werden und spätestens mit 01.01.2023 in Kraft treten.
  • Die Evaluierung der DAZ-Umwandlung soll bis 31.08.22 abgeschlossen werden.
  • Eine Erhöhung des freiwilligen Sozialaufwandes findet für die Jahre 2022 und 2023 nicht statt.
  • Der Kollektivvertrag tritt mit 01.02.2022 in Kraft und wird für 26 Monate abgeschlossen.