KV-Abschluss für die Angestellten und Arbeiter im Wiener Hafen 2017
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung
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Die Kollektivvertragsverhandlungen für die Angestellten des Wiener Hafens konnten am 04.05.2017 erfolgreich abgeschlossen werden.
Gehaltsrechtlicher Teil
- Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und die Lehrlingsentschädigungen werden um 1,6 % erhöht und auf den vollen Euro aufgerundet.
- Es wird eine Position 4. Lehrjahr angeführt, der Ansatz für diese Lehrlingsentschädigung beträgt EUR 1.800,--.
- Im Anhang II wird die Verwendungsgruppe I sowie der korrespondierende Text gestrichen.
- Anhang I Abs. 6 Istgehaltsregelung lautet folgendermaßen:
Bei Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter sowie bei Höher- oder Umreihungen innerhalb der Gehaltstafel bleiben bestehende Überzahlungen in ihrer euromäßigen Höhe aufrecht.
- Anhang I Abs. 7 lautet folgendermaßen:
Alle Angestellten und Lehrlinge (m/w) welche sich im Zeitraum 01.04.2016 bis 31.03.2017 und zum Stichtag 30.06.2017 in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden, erhalten mit der Abrechnung Juli 2017 eine Einmalzahlung in der Höhe von EUR 600,-- Jene Angestellten und Lehrlinge (m/w), die in diesem Zeitraum nur zeitweise beschäftigt waren, erhalten diese Einmalzahlung aliquotiert. Aus dem Absatz ausgenommen sind Angestellte, die zum Zeitpunkt des KV-Abschlusses in die Verwendungsgruppe V eingestuft sind.
Der Kollektivvertrag tritt mit 01. April 2017 in Kraft und wurde für 12 Monate abgeschlossen.
Der aktuelle Kollektivvertrag steht zum Downloaden zur Verfügung.