Kollektivvertrags-Abschluss 2023 für die Sozialversicherung
Löhne und Gehälter steigen um 7,32 Prozent
Am 15.12.2022 wurde unser Kollektivvertragsabschluss in der SV-Konferenz im Beisein der Aufsichtsbehörde beschlossen und ist somit rechtsgültig:
Dank eurer guten Beteiligung an unseren gewerkschaftlichen Maßnahmen ist uns ein guter Abschluss gelungen:
Die Löhne und Gehälter steigen linear um 7,32 Prozent.
Rahmenrechtliche Verbesserungen:
- Einführung von Einreihungsbestimmungen für Angestellte in Rehabilitationszentren der AUVA, denen die selbstständige Bearbeitung des Aufgabenbereiches der beruflichen und sozialen Rehabilitation übertragen ist, sofern diese im Rahmen ihrer Tätigkeit auch Versicherte anderer Sozialversicherungsträger beraten (E/I) sowie für Angestellte im lärmtechnischen oder audiometrischen Dienst der Berufskrankheitenbekämpfung sowie LaborantInnen in Prüf- und Forschungseinrichtungen (C/III)
- Gleichstellung von Einreihungen der Expertisezentrenleiter*innen und Fachbereichsleiter*innen der ÖGK
- Adaptierung der Einreihung jener Angestellten in den Landesstellen der ÖGK, denen die selbstständige Bearbeitung von Personalangelegenheiten (Feststellung der dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Ansprüche in sachlicher und rechnerischer Hinsicht) ohne unmittelbare Kontrolle übertragen ist, in D/I
- Änderung der Voraussetzungen der Verwendungszulage der DO.C dahingehend, dass diese bereits ab dem sechsten Tag der höherwertigen Verwendung gebührt; Umstellung der Abrechnung der Verwendungszulage auf 2 Mal jährlich, mit 31. Juli sowie mit 31. Jänner des Folgejahres
- Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Einmalzahlung (Pflegebonus) an die nach dem EEZG anspruchsberechtigten Berufsgruppen für 2022
- Einführung eines Teilzeit-Sabbaticals für Arbeiter in der DO.C analog zum Teilzeit-Sabbatical nach § 20b DO.A
- Erläuterung, die klarstellt: Die mit der Änderung des Rollenbildes der Landesstellenleitung/Stellvertretung verbundenen, bezugsrechtlichen Adaptierungen im Rahmen der 108. Änderung finden auf jene Personen Anwendung, die unmittelbar vor dem Wirksamkeitsbeginn der 108. Änderung der DO.A mit der jeweiligen Funktion weder bestellt noch betraut waren.
Selbstverständlich bleiben wir bei unseren jetzt noch nicht umgesetzten Forderungen und werden diese prioritär in den nächsten Verhandlungen behandeln.
Weiters wurde vereinbart, dass für Diensteintritte nach dem 31. Dezember 2022 die Bezugsauszahlung von „im Vorhinein“ auf „im Nachhinein“ umgestellt wird.
Verschlechterungen beim Kündigungsschutz konnten von uns abgewehrt werden.
Gesprächszusagen wurden für die Einführung eines neuen Gehaltschemas für Verwaltungsangestellte sowie der Anpassung der Terminologie hinsichtlich Pensionskasse - Ersetzen des „Geschäftsplanes“ durch „Pensionskassenvertrag“ – gegeben.
Dieser Abschluss kann sich – insbesondere in Anbetracht der hohen Teuerung – sehen lassen.
Gemeinsam haben wir einen guten Abschluss erreicht!