Kollektivvertrag 2024 in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft
Für die die Angestellten und Lehrlinge in der Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft konnte ein Kollektivvertragsabschluss für 2024 erzielt werden
Adobestock, Roman Babakin
Die Gehälter werden in den
- Beschäftigungsgruppen II bis IV um 8,3 Prozent,
- in der Beschäftigungsgruppe V um 8,0 Prozent,
- und in der Beschäftigungsgruppe VI um 7,8 Prozent erhöht.
- Die Lehrlingseinkommen werden um 8,3 Prozent erhöht.
- Nicht aus den Tafelgehältern ableitbare Nebenleistungen werden um 8,18 Prozent erhöht
Inkrafttreten mit 1.4.2024
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