FAQ - Die wichtigsten Fragen
Was dich interessieren könnte, wenn du Mitglied werden willst
Was kostet die Mitgliedschaft 2025?
Du zahlst maximal 1% deines Bruttoeinkommens oder deines Bruttolehrlingseinkommens.
Wir stehen für Fairness. Deswegen hängt die Höhe des Mitgliedsbeitrags vom Einkommen ab. Normalerweise beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 1% des Bruttoeinkommens. Du kannst aber noch mehr sparen! Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin berücksichtigt deinen Mitgliedsbeitrag noch nicht in der Lohnverrechnung? Dann kannst du deinen Mitgliedsbeitrag von der Lohnsteuer absetzen!
Ein "Rechenbeispiel" dazu: Wenn du bei uns zum Beispiel 40,80 Euro (der "maximale" Beitrag) Mitgliedsbeitrag im Monat bezahlst, bekommst du rund 16,30 Euro bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung zurück. Dein monatlicher Mitgliedsbeitrag verringert sich dadurch auf rund 24,50 Euro.
Du musst im Jahr 2025 maximal 40,80 Euro im Monat zahlen. (Nach Absetzen von der Lohnsteuer sogar nur mehr rund 24,50 Euro). Der maximale Beitrag wird jedes Jahr angepasst.
Bestimmte Gruppen wie Schüler:innen oder Pensionist:innen zahlen noch weniger.
Monatliche Fixbeiträge:
Arbeitslose, (ohne Presseausweis) Zweitmitgliedschaft, unbezahlte Freistellung, vorzeitiger Mutterschutz: 3 Euro pro Monat
geringfügig Beschäftigte: 3 Euro pro Monat
Präsenzdiener, Zivildiener, KindergeldbezieherInnen ohne Vormitgliedschaft: 3 Euro pro Monat
Pensionierte Journalist:innen mit Presseausweis: 10 Euro pro Monat
Pensionist:innen: 5 Euro pro Monat
Jährliche Fixbeiträge:
Schüler:innen, Studierende: 12 Euro pro Jahr
Außerordentliche Mitgliedschaft: 36 Euro pro Jahr
Sonstige Beiträge:
Für atypisch Beschäftigte, Werkvertragsnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen, Crowdworker:innen sowie Freie Journalist:innen mit Presseausweis beträgt der monatliche Beitrag: 1 % des Bruttogehalts, mindestens jedoch 10 Euro pro Monat
Journalist:innen in Pension mit Presseausweis: 10 Euro pro Monat
Beitragspflichtig - monatliche regelmäßige Bezüge wie:
- Gehalt/Lohn/Lehrlingseinkommen
- Leistungszulagen, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Treuezulagen, Bildschirmzulagen
- Prämien/Provisionen
- Kündigungs- und Urlaubsentschädigung
- vermindertes/r Gehalt/Lohn bei Teilkarenz & Gleitpension
- vermindertes/r Gehalt/Lohn bei Altersteilzeit
- Altersteilzeitgeld vom AMS
Nicht beitragspflichtig:
- Überstunden (auch Pauschalien)
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Aufwandsentschädigungen
- Mankogelder
- Bauzulagen
- Trennungsgelder
- Bilanzgelder
- Remunerationen
- Naturalbezüge
- Geldablösen von Naturalbezügen
Zeiten, in denen du keinen Beitrag zahlen musst:
(werden als Mitgliedschaft angerechnet, wenn du davor mindestens 6 Monate Mitglied warst)
- Gesetzlicher Mutterschutz
- Elternkarenzurlaub im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß
- Krankheit ohne Gehaltsbezug
- Präsenz- bzw. Zivildienst
Das gilt auch für:
- Entwicklungshilfe
- Bildungskarenz
- Familienhospizkarenz (bei völliger Freistellung)
Kann ich den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen?
Du kannst den Mitgliedsbeitrag in voller Höhe von der Lohnsteuer absetzen. Er wirkt daher steuermindernd. Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Gehalt einbehalten, so wird die Steuerminderung bereits bei deiner Gehaltsverrechnung berücksichtigt.
Wenn du den Mitgliedsbeitrag per Lastschrift bezahlst, bekommst du von uns eine Bestätigung über alle bezahlten Mitgliedsbeiträge. Das ist eine Bestätigung fürs Finanzamt. Diese brauchst du, wenn du die Arbeitnehmerveranlagung machst.
Wie zahle ich die Mitgliedschaft?
Ganz ohne Stress: Entweder indem der Beitrag direkt von deinem Gehalt/Lohn/ Lehrlingseinkommen abgezogen wird.
Oder indem du einen automatischen Bankeinzug einrichtest. Dein Mitgliedsbeitrag wird dann monatlich überwiesen.
Alle Details zu beiden Zahlungsmethoden findest du, während du dein Mitgliedsformular ausfüllst. Hier geht´s direkt zur online Mitgliedsanmeldung.
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Wie kann ich mich anmelden?
Du kannst unsere Online-Anmeldung ausfüllen - zur Online Mitgliedsanmeldung
Du kannst die pdf Mitgliedsanmeldung ausfüllen und sie uns per Post zuschicken oder bei deinem Betriebsrat abgeben.
Du kannst die pdf Mitgliedsanmeldung ausfüllen, sie einscannen und uns per Mail schicken
Du kannst in deiner nächstgelegenen Gewerkschaft GPA vorbeischauen und die Anmeldung vor Ort machen. Hier findest du alle Adressen der Regionalgeschäftsstellen.
Erfährt mein Chef, dass ich Gewerkschaftsmitglied bin?
Nein, wir schützen deine Daten selbstverständlich.
Du willst, dass dein Mitgliedsbeitrag direkt von deinem Gehalt abgezogen wird? Kein Problem – dann erfährt aber die Buchhaltung deines Betriebs davon. Du willst das nicht? Du kannst stattdessen auch per Bankeinzug zahlen.
Wie lange gilt die Mitgliedschaft?
Du bist in jedem Monat Mitglied, in dem du deinen Mitgliedsbeitrag bezahlst. Wenn du nicht mehr dabei sein willst, schickst du uns einfach eine schriftliche Kündigung per Mail oder per Post.
Je länger du dabei bist, desto mehr Vorteile genießt du als Gewerkschaft GPA-Mitglied. Nach 6 Monaten Mitgliedschaft aktivieren wir zum Beispiel deinen vollen Rechtsschutz.
Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?
Grundsätzlich gilt: Du kannst deine Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Schick uns einfach ein formloses Mail an service@gpa.at. Du zahlst dann ab dem Folgemonat keinen Mitgliedsbeitrag mehr.
Aber ACHTUNG:
Natürlich respektieren wir die Entscheidung, eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft GPA zu kündigen. Bevor du diesen Schritt machst, möchten wir dich aber darauf hinweisen, was ein Austritt bedeutet:
- Deine Gewerkschaft ist nur stark, wenn sie viele Mitglieder hat. Je mehr Mitglieder wir in den einzelnen Bereichen haben, desto stärker können wir für jährliche Gehaltserhöhungen kämpfen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft wirkt diesem Ziel entgegen und erschwert Verhandlungen mit den Arbeitgebern.
- Auch du persönlich profitierst von einigen Leistungen der Gewerkschaft GPA, die es nur exklusiv für unsere Mitglieder gibt. Das sind zum Beispiel ein Rechtsschutz, eine Berufshaftpflicht-Versicherung und finanzielle Unterstützungsleistungen, zum Beispiel im Falle eines Streiks. Diese Vorteile gelten aber nur bei einer aktiven Mitgliedschaft. Nach Kündigung deiner Mitgliedschaft hast du also keinen Anspruch mehr auf diese.
Wir hoffen sehr, dass wir dich mit unserer Arbeit davon überzeugen können, Mitglied in deiner Gewerkschaft GPA zu bleiben! Melde dich bei uns, wenn du noch weitere Fragen hast: www.gpa.at/kontakt
Wenn du möchtest, kannst du uns nachdem du deine Mitgliedschaft beendet hast, auch ein Löschbegehren schicken. Wir löschen dann deine Daten aus unserem System.
Was ist, wenn sich an meiner Arbeitssituation etwas ändert?
Dann schreibst du uns in einem formlosen Mail an service@gpa.at, was sich verändert. Das ist wichtig, damit du einen Mitgliedsbeitrag zahlst, der auch deinem aktuellen Einkommen entspricht. Verständige uns deshalb:
- Wenn du deinen Job/die Branche wechselst und nicht sicher bist, ob die Gewerkschaft GPA noch für dich zuständig ist
- Wenn du deine Pension antrittst
- Wenn du deine Arbeit verlierst.
- Wenn du im gesetzlichen Mutterschutz bist.
- Wenn du im Elternkarenzurlaub im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß bist
- Wenn du krank bist und kein Gehalt beziehst
- Wenn du im Präsenz- bzw. Zivildienst bist
- Wenn du Entwicklungshilfe leistest
- Wenn du in Bildungskarenz bist
- Wenn du in Familienhospizkarenz bist (bei völliger Freistellung)
Kann ich auch Mitglied bei der Gewerkschaft GPA werden, wenn ich nicht aus Österreich/nicht aus einem EU-Land komme?
Du kannst auf jeden Fall Gewerkschaftsmitglied werden – unabhängig davon, woher du kommst! Egal, ob du einen österreichischen Pass hast, ob du aus einem EU-Land kommst oder ob du aus einem Nicht-EU-Land kommst: Wenn du:
- in Österreich arbeitest;
- in Österreich arbeitslos gemeldet bist;
- in Österreich unbezahlt freigestellt bist;
- in Österreich im (vorzeitigen) Mutterschutz bist;
- in Österreich Kindergeld beziehst;
- in Österreich geringfügig beschäftigt bist;
- in Österreich Schülerin oder Schüler bist;
- in Österreich studierst;
- in Österreich in Pension bist;
- in Österreich atypisch beschäftigt bist;
- in Österreich einen Werkvertrag hast;
- in Österreich freier Dienstnehmer oder freie Dienstnehmerin bist;
- in Österreich als Crowdworkerin oder als Crowdworker arbeitest oder
- in Österreich als freie Journalistin oder als freier Journalist mit Presseausweis arbeitest,
dann kannst du Mitglied bei deiner Gewerkschaft GPA werden. Melde dich hier bei uns, wenn du unsicher bist, ob wir deine richtige Gewerkschaft sind oder wenn du sonstige Fragen hast.