Gewerkschaft GPA Mitgliedsbeitrag
Grundsätzlich beträgt der Mitgliedsbeitrag monatlich 1 % des Bruttogehaltes/Bruttolohnes oder der Bruttolehrlingsentschädigung. Der Höchstbeitrag wird jährlich mit 1. Jänner um den Durchschnittsprozentsatz der vorjährig ausverhandelten Kollektivverträge angehoben. Die Wahrung aller Ansprüche aus der Mitgliedschaft ist auch dann gegeben, wenn zumindest der Grenzbeitrag bezahlt wird.
Der Grenzbeitrag für das Jahr 2025 beträgt monatlich 40,80 Euro.
Monatliche Fixbeiträge:
Arbeitslose, Zweitmitgliedschaft, unbezahlter Freistellung, vorzeitigem Mutterschutz: 3 Euro pro Monat
geringf. Beschäftigte: 3 Euro pro Monat
Präsenzdiener, Zivildiener, Kindergeldbezieher:innen ohne Vormitgliedschaft: 3 Euro pro Monat
Jährliche Fixbeiträge:
Schüler:innen, Studierende: 12 Euro pro Jahr
Pensionist:innen: 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr
Außerordentliche Mitgliedschaft: 36 Euro pro Jahr
Pensionist:innen-Journalist:innen mit Presseausweis 10 Euro pro Monat
Sonstige Beiträge:
Für atypisch Beschäftigte, Werkvertragsnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen, Crowdworker:innen sowie Freie Journalist:innen mit Presseausweis beträgt der monatliche Beitrag 1 % des Bruttogehalts, mindestens jedoch 10 Euro pro Monat.
Journalist:innen in Pension mit Presseausweis 10 Euro pro Monat.
Beitragspflichtig - monatliche regelmäßige Bezüge wie:
- Gehalt/Lohn/Lehrlingsentschädigung
- Leistungszulagen, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Treuezulagen, Bildschirmzulagen
- Prämien/Provisionen
- Kündigungs- und Urlaubsentschädigung
- vermindertes/r Gehalt/Lohn bei Teilkarenz & Gleitpension
- vermindertes/r Gehalt/Lohn bei Altersteilzeit
- Altersteilzeitgeld vom AMS
Nicht beitragspflichtig:
- Überstunden (auch Pauschalien)
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Aufwandsentschädigungen
- Mankogelder
- Bauzulagen
- Trennungsgelder
- Bilanzgelder
- Remunerationen
- Naturalbezüge
- Geldablösen von Naturalbezügen
Beitragsfreie Zeiten:
werden als Mitgliedschaft angerechnet, wenn davor eine mindestens 6-monatige Mitgliedschaft bestanden hat.
- Gesetzlicher Mutterschutz
- Elternkarenzurlaub im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß
- Krankheit ohne Gehaltsbezug
- Präsenz- bzw. Zivildienst
analog gilt diese Bestimmung auch für:
- Entwicklungshilfe
- Bildungskarenz
- Familienhospizkarenz (bei völliger Freistellung)
Der Mitgliedsbeitrag ist in voller Höhe von der Lohnsteuer absetzbar und wirkt daher steuermindernd. Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Gehalt einbehalten, so wird die Steuerminderung bereits bei der Gehaltsverrechnung berücksichtigt.
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Wenn du Fragen hast, wende dich bitte an das Gewerkschaft GPA Service-Center:
Telefon: 05 0301 DW 301,
Fax: 05 0301 - 300 oder
eMail: service@gpa.at,
bzw. an deine örtliche Landesgeschäftsstelle.