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ÖGB-Berufsschutz

Als Mitglied der Gewerkschaft GPA hast du über den Gewerkschaft GPA-Rechtsschutz hinaus auch Anspruch auf den ÖGB-Berufsschutz, sofern du zumindest seit 6 Monaten ÖGB-Mitglied bist. Diese zusätzliche Versicherung umfasst eine Berufshaftpflicht- sowie eine Berufsschutzversicherung.

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Der ÖGB-Berufsschutz deckt keine Schäden ab, die dem Dienstgeber zugefügt wurden (hier gilt grundsätzlich das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz mit richterlichem Mäßigungsrecht – nähere Informationen erhältst du in deiner Regionalgeschäftsstelle).
Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn das Mitglied selbst ein KFZ lenkt (zB PKW, LKW, Bus, Zug, Straßenbahn).

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt dich vor Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten

Die Berufshaftpflichtversicherung (mit einem Versicherungsschutz bis zu 100.000 EUR) kommt zum Tragen, wenn ein Mitglied in Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit eine dritte Person fahrlässig schädigt. Hierbei kann es sich sowohl um einen Personen- als auch um einen Sachschaden handeln. Gedeckt sind nicht nur die Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen, sondern auch allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Beispiele:

  • Kellner schüttet versehentlich Rotwein über Gast - Putzereikosten werden ersetzt,
  • eine mobile Altenpflegerin beschädigt durch einen herunterfallenden Gegenstand eine Fliese im Bad eines Pflegebedürftigen - Fliesenleger tauscht beschädigte Fliese aus - bezahlte Rechnung wird mit Schadensmeldung an Versicherung übermittelt, die dann den ausgewiesenen Betrag bezahlt,
  • beim Ausladen aus dem stehenden Rettungswagen rasten die ausklappbaren Rollen an der Bahre nicht ordnungsgemäß ein, der Kranke fällt zu Boden und wird dabei verletzt - Versicherung zahlt Schmerzensgeld.

Die Berufsrechtsschutzversicherung hilft dir bei Schadensersatzforderungen

Die Berufsrechtsschutzversicherung (mit einem Versicherungsschutz bis zu 20.000 EUR) hilft, wenn ein Mitglied Schadenersatzansprüche wegen eines Schadens geltend macht, den es in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit erlitten hat.

Darüber hinaus werden die Verteidigerkosten in Strafverfahren wegen des Vorwurfs  fahrlässiger Handlungen und/oder  Unterlassungen in Zusammenhang mit der Berufsausübung getragen.

Beispiel:

  • Ein Arbeitnehmer schaltet eine große Maschine ein, die sich über eine ganze Halle erstreckt, in Unkenntnis, dass am anderen Ende der Halle (und für ihn nicht sichtbar) gerade Reinigungsarbeiten vorgenommen werden. Dabei wird einem Kollegen die Hand gequetscht und ein Finger abgetrennt. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vertretung im Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Vorsatzdelikte (zB Betrug, Diebstahl) sind vom ÖGB-Berufsschutz nur bedingt umfasst. Es besteht Anspruch auf ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin iHv maximal € 350.- an Honorar.  Lediglich im Fall eines Freispruchs können weitere Vertretungskosten geltend gemacht werden.

Beispiel:

  • Einer Kassierin wird vorgeworfen, Geld aus der Kasse entwendet zu haben. Sie hat Anspruch auf ein anwaltliches Beratungsgespräch. Sofern sie freigesprochen (oder das Verfahren eingestellt) wird, kann sie weitere Rechtsanwaltskosten geltend machen.

Strafen, die in einem Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren verhängt werden, muss selbstverständlich stets das verurteilte Mitglied tragen.

Wo sind Versicherungsfälle geltend zu machen?
In der zuständigen Regionalgeschäftsstelle.

Zu den regionalen Ansprechpartnern der Gewerkschaft GPA