Durchrechenbare Arbeitszeit (Durchrechnungszeitraum)
Der Durchrechnungszeitraum ist jener Zeitraum, innerhalb dessen bei flexibler Arbeitszeit auf das Arbeitszeitkonto Zeitguthaben oder Zeitschulden auf- und abgebaut werden können, ohne dass ein Überstundenzuschlag anfällt. Er spielt in verschiedene arbeitsrechtliche Bereiche hinein. Dazu im Wesentlichen:
A. KV- Durchrechnungszeiträume
In vielen Kollektivverträgen ist geregelt, dass die Normalarbeitszeit auf mehr als 40 Stunden pro Woche ausgeweitet werden darf (z. B. auf bis zu 44 Stunden), wenn im Durchschnitt innerhalb eines festgelegten Zeitraums die wöchentliche Normalarbeitszeit laut Kollektivvertrag (meist 38,5 Stunden) nicht überschritten wird. D. h. in einer Woche wird länger, in einer anderen Woche dafür kürzer gearbeitet. Im Durchrechnungszeitraum fallen deshalb keine Überstunden an.
B. Gleitzeitperiode
Auch in der Gleitzeit spielt der Durchrechnungszeitraum eine wichtige Rolle. Mit der Gleitzeitperiode ist nämlich die Dauer des Durchrechnungszeitraumes gemeint. Sie umfasst wie in allen anderen Modellen flexibler Normalarbeitszeit jenen Zeitraum, auf den bezogen die durchschnittlich geleistete (gesetzliche) Normalarbeitszeit von 40 Stunden grundsätzlich nicht überschritten werden darf. Sieht der Kollektivvertrag eine kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit vor, so ist diese für die Festlegung der durchschnittlichen Normalarbeitszeit innerhalb der Gleitzeitperiode heranzuziehen.
C. Deckungsprüfung bei Überstundenpauschale und All-In
Arbeitgeber:innen müssen bei einer Überstundenpauschale oder einer All-In Vereinbarung jährlich eine Deckungsprüfung durchführen. Hierbei wird ein 12-monatiger Beobachtungszeitraum (Durchrechnungszeitraum) herangezogen.