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Fragebögen

Vor Begründung eines Dienstverhältnisses werden häufig Fragen nach deinem Privatleben gestellt. Diese Fragen sind vielfach unzulässig, sodass die Antwort darauf verweigert werden kann.

Verlangt werden dürfen Angaben über die eigene Person (Name, Adresse, Familienstand, Geburtsort, Geburtsdatum) sowie zur fachlichen Ausbildung und Vorverwendung.

Fragen zum Gesundheitszustand müssen in der Regel nicht beantwortet werden (Ausnahmen kann es dort geben, wo auf Grund des Arbeitsplatzes das Vorliegen einer bestimmten Krankheit ausgeschlossen werden muss).

Auch Fragen zur Schwangerschaft sind unzulässig. Eine Stellenwerberin ist nicht verpflichtet, die Frage zu beantworten, ob sie schwanger ist. Ebenso unzulässig sind Fragen zur Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei oder Gewerkschaft (Ausnahmen wären zB in Tendenzbetrieben denkbar), zur geschlechtlichen Orientierung oder zu Vorstrafen. Fragen zu Vorstrafen sind lediglich dann zulässig und müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn es sich um ungetilgte Verurteilungen handelt, die den Bewerber für die angestrebte Tätigkeit objektiv ungeeignet erscheinen lassen.

Erkundige dich im Zweifelsfall in deiner zuständigen GPA-Landesgeschäftsstelle.