Versetzungsklausel
In vielen Arbeitsvertragsmustern findest du Klauseln, also Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsort. Sie ermöglichen es, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin jederzeit an einem anderen als dem gewöhnlichen Arbeitsort oder in einem anderen Tätigkeitsbereich eingesetzt werden kann.
Bei solchen Klauseln solltest du vorsichtig sein. Eine örtliche oder fachliche Versetzung kann Beschäftigten erhebliche Nachteile bringen.
Tipp: Es ist zu empfehlen, solchen Klauseln im Arbeitsvertrag nicht zuzustimmen oder sie auf ein verträgliches, zumutbares Maß einzuschränken. Sowohl der gewöhnliche Arbeitsort als auch die vorgesehene Verwendung sollten möglichst klar definiert werden.
Je weiter die Klausel gefasst ist, desto weniger können sich Arbeitnehmer:innen gegen eine Versetzung wehren. Ist die Versetzung durch den Vertrag gedeckt, kann sie nämlich ohne Zustimmung des Arbeitnehmers der Arbeitnehmerin erfolgen.
Die einzige Möglichkeit ist dann die Prüfung der Zumutbarkeit der konkreten Versetzung. Diese Prüfung wird – im Streitfall vom zuständigen Arbeitsgericht – nach den Umständen des Einzelfalls vorgenommen. Es hat eine Interessenabwägung stattzufinden.
Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, hat dieser bei Versetzungen Mitwirkungsrechte.
Tipp: Du bist von einer Versetzung betroffen? Kontaktiere unbedingt deinen Betriebsrat!