Kündigung
Eine Kündigung ist eine einseitige, d.h. ohne nötiges Einverständnis des anderen Vertragspartners, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist meist an keine Form gebunden, erfolgt aber in der Regel schriftlich.
Auch eine Kündigung im Krankenstand ist zulässig.
Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nur im Einvernehmen zurückgezogen bzw rückgängig gemacht werden.
Beim Ausspruch einer Kündigung müssen Fristen und Termine eingehalten werden – siehe Kündigungsfristen.
Die sogenannte „fristlose Kündigung“ gibt es nicht. Löst der Arbeitgeber das Dienstverhältnis fristlos auf, spricht man von einer Entlassung, löst der/die Arbeitnehmer:in das Dienstverhältnis fristlos auf, von einem vorzeitigen Austritt.
Bestimmte Personengruppen genießen einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz – siehe Besonderer Kündigungs-/Entlassungsschutz.
Unter bestimmten Voraussetzungen können ArbeitnehmerInnen eine Kündigung anfechten – siehe Kündigungs-/Entlassungsanfechtung.
Deine Gewerkschaft GPA berät dich in allen Fragen im Zusammenhang mit einer Kündigung. Nimm bitte unverzüglich mit der GPA Kontakt auf, wenn du gekündigt wurdest, selbst kündigen willst oder wenn dir eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses angeboten wird. Mitunter sind knappe Fristen einzuhalten.