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Urlaub im ersten Arbeitsjahr und Berechnung des Urlaubsanspruchs

Der gesetzliche bezahlte Mindesturlaub beträgt für jedes Arbeitsjahr 30 Werktage oder - auch der Samstag ist ein Werktag! Ab dem vollendeten 25. Dienstjahr erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 36 Werktage oder 6 Wochen.

Urlaubskonsum ist zu vereinbaren; weder kann der Arbeitgeber einseitig Urlaub anordnen noch kannst du einseitig Urlaub in Anspruch nehmen.

In den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres entsteht der Anspruch auf Urlaub aliquot im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit; nach 6 Monaten in voller Höhe.

Du willst wissen, ob du schon Anspruch auf die 6. Urlaubswoche hast?

So kommst du zur 6. Urlaubswoche

Außerdem solltest du dich bei deinem Arbeitgeber über gesetzlich oder kollektivvertraglich anzurechnende Zeiten für das Urlaubsausmaß informieren. Teilweise bzw. gänzlich anzurechnen sind unter anderem:

  • Dienstzeiten aus einem früheren Arbeitsverhältnis
  • Schulzeiten aus einer höheren oder mittleren Schule
  • abgeschlossenes Hochschulstudium