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Keine Verpflichtung für kranke ArbeitnehmerInnen, Diensthandy und Mails zu checken!

Anrufe und Mails nur im Ausnahmefall, wenn essenzielle Informationen nicht anders beschafft werden können

"Es ist schon erstaunlich, wie man, ohne etwas grundsätzlich Falsches zu sagen, einen völlig unrichtigen Eindruck erwecken kann", kommentiert Günther Trausznitz, stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp (Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier), einen aktuellen Bericht im "Standard" zum Thema Erreichbarkeit im Krankenstand. Der Eindruck, der vermittelt werde, sei der, dass ArbeitnehmerInnen besser beraten wären, würden sie auch im Krankenstand auf Anrufe und Mails ihrer Chefs reagieren.

"Argumentiert wird mit einer OGH-Entscheidung, die allerdings gerade das nicht besagt", ergänzt Andrea Komar, Leiterin der Rechtsabteilung in der GPA-djp. Zwar schließe der OGH nicht grundsätzlich aus, dass Angestellte während ihres Krankenstandes für die Bekanntgabe unbedingt erforderlicher Informationen, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde, in einem Ausmaß - etwa telefonisch - zur Verfügung stehen müssten, das ihren Genesungsprozess nicht beeinträchtige. Das sei jedoch nicht der Regel-, sondern vielmehr der Ausnahmefall, wobei in erster Linie auf Angestellte in gehobener Position verwiesen werde.

OGH-Urteil ist kein Freibrief für Telefonate im Krankenstand

"Genau deswegen stellt der OGH für einen solchen Fall auch strenge Anforderungen an den Arbeitgeber", erklärt Komar: "Er muss konkretisieren, um welche Information es sich handelt, warum diese nicht anderweitig beschafft werden kann und warum aus dem Fehlen der Information ein schwerer wirtschaftlicher Schaden entstehen würde."

Eine Verpflichtung für kranke ArbeitnehmerInnen, ihr Diensthandy einzuschalten und ihre Mails zu checken, könne aus dieser OGH-Entscheidung keinesfalls abgeleitet werden, so Trausznitz und Komar abschließend: "Ein Arbeitgeber hat andere Mittel und Wege, um an Informationen zu gelangen, als einen kranken Angestellten zu befragen. Fazit: Auch wenn etwas noch so oft behauptet wird, ist es deswegen noch nicht richtig. Es bleibt dabei - das OGH-Urteil ist natürlich kein Freibrief für dienstliche Telefonate im Krankenstand!"