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Endlich Gerechtigkeit beim Wochengeld!

Nach Anstrengungen der GPA folgt rechtliche Verbesserung

In Österreich galt bisher eine benachteiligende Regelung für Frauen, die während der Karenz ihres ersten Kindes ein zweites Kind bekommen haben. Wenn während dieser Zeit kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde, hatten diese Frauen keinen Anspruch auf Wochengeld. Diese sogenannte „Wochengeldlücke“ wird nun per Gesetz geschlossen.

Der Oberste Gerichtshof hatte im Fall einer von der Gewerkschaft GPA vertretenen Steirerin festgestellt, dass die oben geschilderte Wochengeldregelung dem EU-Recht widerspricht. Aufgrund dieses Urteils musste das Gesetz angepasst werden, was nun auf parlamentarischer Ebene erfolgt ist. „Mit dem heutigen Beschluss wird eine große Ungerechtigkeit für werdende und junge Mütter beseitigt“, freut sich Barbara Teiber, Vorsitzende deiner Gewerkschaft GPA.

„Mit dem heutigen Beschluss wird eine große Ungerechtigkeit für werdende und junge Mütter beseitigt.“

Barbara Teiber, Vorsitzende GPA

Dieser Erfolg unterstreicht die Relevanz des Rechtsschutzes deiner Gewerkschaft GPA. „Dass durch die Arbeit unserer Jurist:innen nun eine gesetzliche Ungerechtigkeit repariert wurde, ist ein großer Erfolg und zeigt, dass es sich lohnt, Mitglied der Gewerkschaft zu sein“, so Teiber. Allein im vergangenen Jahr konnten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bereits 118 Millionen Euro vor Gericht für Mitglieder erkämpft werden.

Anspruch rückwirkend bis September 2022 

Das Sonderwochengeld tritt rückwirkend mit 1. September 2022 in Kraft. Ein rückwirkender Antrag auf Sonderwochengeld oder auf Nachbemessung des Wochengeldes kann bis 30. Juni 2025 gestellt werden. Besteht ein rückwirkender Anspruch auf Sonderwochengeld für Zeiträume, in welchen das Entgelt fortgezahlt wurde, ruht das Sonderwochengeld.