Rechtliche Fragen zum Urlaubsgeld
Hier findest du eine Sammlung von Fragen, die im Zusammenhang mit dem Urlaubsgeld häufig gestellt werden
Wie ist das Urlaubs- und Weihnachtsgeld abgesichert?
Das 13. und 14. Gehalt wurde von den Gewerkschaften erkämpft und in den Kollektivverträgen verankert. Kollektivverträge regeln die Höhe des Einkommens, Fragen der Arbeitszeit und eben auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld. Sie werden von den Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden verhandelt, die Gehaltstabellen gelten meistens ein Jahr.
Bekommt jeder Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Nein, ein 13. und 14. Gehalt gibt es nur dort, wo es die Kollektivverträge vorsehen. Freie DienstnehmerInnen oder WerkvertragnehmerInnen bekommen keine Sonderzahlungen. Als geringfügig Beschäftigte bekommst du Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn für dich ein Kollektivvertrag gilt.
Woher weiß ich, ob ich Anspruch auf ein 13. und 14. Gehalt habe?
Die Höhe und den Zeitpunkt der Auszahlung regelt dein Kollektivvertrag. Welcher Kollektivvertrag für dich gilt, erfährst du bei der GPA. Wir beraten dich gerne in allen Fragen, die dein Arbeitsverhältnis betreffen.
Wann muss das Urlaubsgeld ausgezahlt werden?
Wann das Urlaubs- und Weihnachtsgeld fällig ist, d.h. auszuzahlen ist, regelt der jeweilige Kollektivvertrag. Häufig wird das Urlaubsgeld mit dem Juni-Gehalt Ende Juni und das Weihnachtsgeld mit dem November-Gehalt Ende November ausbezahlt. In einigen Kollektivverträgen ist festgelegt, dass das Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vier Teilbeträgen ausgezahlt wird.
Bekomme ich als Teilzeitbeschäftigte/r auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja, auch als Teilzeitbeschäftigte/r hast du Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Kann ich mir meinen Urlaub auch auszahlen lassen, statt ihn zu konsumieren?
Nein, das ist nicht möglich. Sinn und Zweck des Urlaubs ist die Erholung. Daher ist es nicht möglich, den Urlaubsanspruch in Geld ablösen zu lassen. Nur wenn ein Arbeitsverhältnis endet, müssen offene Urlaubstage in Geld abgegolten werden, wenn sie nicht konsumiert werden können.
Ich bin freie/r DienstnehmerIn. Habe ich auch Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld und bezahlten Urlaub?
Nein, leider nicht. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind im Kollektivvertrag geregelt. Daher haben Sie als freie/r DienstnehmerIn keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Freie DienstnehmerInnen haben auch keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Ich arbeite im Sommer als FerialpraktikantIn. Bekomme ich da auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Ja, wenn Du für die Zeit des Praktikums angestellt steht dir für diese Zeit ein aliquoter Anteil an Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu.