Infos zum Thema Abfertigung
Eine Abfertigung ist eine Einmalzahlung an den/die ArbeitnehmerIn bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begonnen haben, gilt das System der Abfertigung Alt.
Die Höhe variiert in Abhängigkeit der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Der Anspruch entstand erst bei mindestens dreijährigen Dienstverhältnissen beginnend mit einem Monatsgehalt und erhöhte sich auf bis zu zwölf Monatsgehältern bei einer Beschäftigungsdauer von 25 Jahren bei demselben Dienstgeber. Die Abfertigung Alt wird direkt vom Arbeitgeber bezahlt. Keinen Anspruch hat man im Fall einer Kündigung durch den/die ArbeitnehmerIn oder einer durch Verschulden des/der Arbeitnehmers/in.
Abfertigung Neu – Arbeitgeber zahlt in Vorsorgekasse
Das System der Abfertigung Neu gilt für Dienstverhältnisse, die nach dem 31.12.2002 begonnen haben bzw. in Zukunft beginnen werden.
Es gilt auch für all jene, die durch einen Vertrag mit dem/der ArbeitgeberIn in die neue Abfertigung übergetreten sind (Umstieg).
Nach diesem Modell zahlt der/die ArbeitgeberIn für den/die ArbeitnehmerIn ab Beginn des Arbeitsverhältnisses Beiträge in eine so genannte betriebliche Vorsorgekasse, die die Beiträge veranlagt. Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses ist beitragsfrei. Anspruch auf Abfertigung besteht nach neuer Rechtslage auch in jenen Fällen, in welchen nach alter Rechtslage keine Abfertigung ausbezahlt werden musste. Allerdings entscheidet die Art der Auflösung des Dienstverhältnisses darüber, ob man Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung hat oder ob das Geld in der Betrieblichen Vorsorgekasse verbleibt und man die Ansprüche ins nächste Dienstverhältnis mitnehmen kann ("Rucksackprinzip").
Wie funktioniert die Abfertigung Neu? – GPA-Broschüre
Der Arbeitgeber zahlt 1,53 % des monatlichen Entgelts an eine von derzeit acht betrieblichen Vorsorgekassen ein. Diese Vorsorgekasse hat für jede/n ArbeitnehmerIn ein Konto eingerichtet, auf dem diese laufenden Beträge und das jährliche Veranlagungsergebnis gutgeschrieben werden.
Wann man Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung hat klärt die neue Broschüre "Abfertigung Neu" der Gewerkschaft GPA.
Die Entscheidung über die Auswahl der Vorsorgekasse sowie der Vertragsabschluss ist durch eine Betriebsvereinbarung zwischen ArbeitgeberIn und Betriebsrat vorzunehmen.
Eine Übersicht und ein Vergleich der Leistungen der acht österreichischen Vorsorgekassen veröffentlicht die Gewerkschaft GPA jährlich in ihrem BVK-Vergleich. Kontaktdaten, Details zum Service, den Verwaltungskosten und der jährlichen Performance der Kassen sind darin übersichtlich zusammengestellt.
Weiters erstellt die GPA regelmäßig eine Branchenanalyse der Vorsorgekassen. Die Kassen operieren für die Eigentümer hochprofitabel, die GPA fordert eine gesetzliche Senkung der höchstzulässigen Verwaltungskosten, damit den ArbeitnehmerInnen eine höhere Nettorendite bleibt.
Außerdem gibt der Online-Rechner Auskunft über die Performance der Kassen und ermöglicht einen direkten Vergleich zwischen den betrieblichen Vorsorgekassen!