Altersteilzeit
Alle Informationen auf einen Blick - Stand Jänner 2024
Die Altersteilzeit ermöglicht älteren ArbeitnehmerInnen einen gleitenden bzw. früheren Übergang in den Ruhestand. Dabei kann im vereinbarten Zeitraum die Arbeitszeit kontinuierlich reduziert, oder in Form einer Einarbeitungs- und Freizeitphase geblockt werden. In jedem Fall wird der Entgeltverlust kompensiert und zwar bis zur Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage.
Pensionshöhe, Arbeitslosengeld und Abfertigung bleiben gleich
Die Beiträge zur Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber in der bisherigen Höhe weiter entrichtet. Somit entstehen keine Nachteile bei der Pensionshöhe oder dem Arbeitslosengeld und auch auf die Höhe der Abfertigung hat die Altersteilzeit keine Auswirkungen. Die Broschüre liefert einen Überblick über die Eckpunkte und Voraussetzungen für Altersteilzeit, verschiedene Modelle, die Möglichkeiten für die Abgeltung des Zeitguthabens bei Beendigung des Dienstverhältnisses und Informationen zur Teilpension.
Effizientes arbeitsmarktpolitisches Instrument
Die Altersteilzeit erfüllt außerdem einen wichtigen Aspekt altersgerechten Arbeitens und ist somit ein effizientes arbeitsmarktpolitisches Instrument, das dazu beiträgt die Beschäftigungssituationen von Älteren zu stabilisieren und gleichzeitig die Arbeitsmarktchancen von jungen Menschen zu verbessern. Die Gewerkschaft GPA hat sich daher immer für die Absicherung und Weiterentwicklung dieses Modells eingesetzt.
Gewerkschaft GPA – Grundlagenabteilung