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Gewalt und Aggressionen gibt es in allen Lebensbereichen – auch am Arbeitsplatz. Sie fängt nicht erst bei Schlägen oder Fußtritten an. Auch Beschimpfungen, Beleidigungen und psychischer Druck sind Formen von Gewalt. Oft treten Formen der physischen und psychischen Gewalt in Kombination auf. Allerdings ist Gewalt niemals gerechtfertigt und immer ausnahmslos abzulehnen.

Gewalt kann von KundInnen, PatientInnen oder KlientInnen ausgehen. Sie geschieht aber auch durch KollegInnen und Vorgesetzte. Betroffene können seelische und körperliche Schäden davontragen.

 

Du bist Betriebsrätin oder Betriebsrat? Wir haben eine Broschüre für dich: "Wie kannst du mit Gewalt in deinem Unternehmen umgehen und deine Kolleginnen und Kollegen schützen?" Hier geht´s zur Broschüre für BetriebsrätInnen.

Arten von Gewalt

(die wir auf dieser Seite diskutieren) 

 

Wie zeigt sich Gewalt (am Arbeitsplatz) und wie kannst du dich schützen?

Egal in welcher Situation: Gewalt am Arbeitsplatz muss niemand tolerieren. ArbeitnehmerInnen verdienen Respekt und müssen bei ihrer Tätigkeit vor allen Formen der Gewalt geschützt werden. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin trägt dafür die Verantwortung.

Körperliche Gewalt

Zur körperlichen oder physischen Gewalt zählen alle Angriffe auf den Körper oder die körperliche Gesundheit eines Menschen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig. Sie reichen vom Bedrängen, Schubsen und Treten bis hin zu Attacken mit Gegenständen oder Waffen.

Die sichtbaren Folgen zeigen sich z.B. in Form von Blutergüssen, offenen Wunden oder Knochenbrüchen. Schwere Gewalt kann zu gravierenden gesundheitlichen Schädigungen, Traumatisierung und sogar zum Tod führen.

Ein hohes Risiko, bei der Arbeit körperliche Gewalt zu erleben, haben insbesondere Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie im Einzelhandel, aber auch im Verkehrsbereich, in der Finanzbranche und im Bildungssektor.

 

Wichtig zu wissen - Rechtliches

  • Wenn deine Sicherheit und Gesundheit bedroht ist, z.B. durch einen aggressiven Kunden, darfst du deinen Arbeitsplatz auch verlassen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen darf es in einem solchen Fall für dich nicht geben.
  • Bei körperlichen Angriffen besteht ein Recht auf Notwehr. Du darfst dich deshalb in angemessener Weise gegen Übergriffe wehren, z.B. indem du Abwehrhandlungen setzt oder gewalttätige Personen aus dem Geschäft verweist. Denke bei allen Handlungen daran, dass deine Sicherheit an erster Stelle stehen muss!
  • Wirst du bei deiner Arbeit verletzt, handelt es sich immer um einen Arbeitsunfall. Musst du im Zuge einer Gewaltsituation in Krankenstand gehen, bekommst du dein Gehalt vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin weiterbezahlt.
  • Mögliche Schmerzensgeldansprüche kannst du gegenüber dem Angreifer oder der Angreiferin am zivilrechtlichen Weg geltend machen.

Wie kann ich mich in akuten körperlichen Gewaltsituationen verhalten?

  • Gehe, wenn möglich, auf räumliche Distanz zum Täter oder der Täterin.
  • Bleib ruhig, konstruktiv und versuche, deeskalierend zu wirken.
  • Vermeide Provokationen und bleibe respektvoll. Sprich den Täter oder die Täterin etwa nicht per Du an.
  • Nutze Möglichkeiten, Alarm zu schlagen. Wende dich, falls vorhanden, an den Sicherheitsdienst im Unternehmen, an KollegInnen oder rufe die Polizei.
  • Appelliere an umstehende Personen und fordere sie auf, dir Hilfe zu leisten.

Eigentlich liebe ich meinen Job. Aber vor Kurzem hat mir ein alter Herr, den ich seit kurzem betreue, eine Schere nachgeschmissen. Er hat mich wirklich arg beschimpft. Seitdem kommt es öfter vor, dass ich mich nicht traue, aus dem Auto auszusteigen, wenn ich zu Patienten fahre. Ich zittere dann und werde kurzatmig... Muss ich mich einfach damit abfinden, dass solche Erlebnisse zu meinem Beruf dazugehören?

Lejla, 27 (Mobile Pflegerin)

Psychische Gewalt

Psychische Gewalt äußert sich zum Beispiel durch Beleidigungen und Beschimpfungen. Auch Erpressung, Drohungen, oder sexuelles Bedrängen zählen dazu. Sie ist eine Form der Machtausübung und Kontrolle über einen Menschen. Psychische Gewalt ist ein Angriff auf die Selbstsicherheit und auf das Selbstbewusstsein der betroffenen Person. Oftmals mündet psychische Gewalt in körperliche Angriffe oder findet auch gleichzeitig mit solchen statt. Sie ist nicht harmloser als körperliche Gewalt. Vielmehr belastet körperliche Gewalt auch die Psyche und psychische Gewalt kann wiederum auch die körperliche Gesundheit schädigen.

 

Wichtig zu wissen - Rechtliches

  • ­   Deine psychische Gesundheit ist bei der Arbeit zu schützen. Dafür sind Schutzvorkehrungen und Sicherheitsmaßnahmen im Betrieb notwendig. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ist im Rahmen der Fürsorgepflicht dafür verantwortlich.
  • ­   Wenn du psychische Gewalt in deinem Betrieb wahrnimmst bzw. auch selbst betroffen bist, wende dich:

- an deinen Vorgesetzten oder deine Vorgesetzte

- an deine Betriebsrätin oder deinen Betriebsrat

- an deinen Arbeitsmediziner oder die Arbeitsmedizinerin

- an die Arbeitspsychologin oder den Arbeitspsychologen bzw. betriebliche Beauftragte in deinem Unternehmen 

Wie schütze ich mich bei psychischer Gewaltanwendung?

Psychische Gewalt tritt in sehr unterschiedlichen Formen auf. Daher gibt es keine Verhaltenstipps, die für jede Situation passen.

Zum Beispiel ist es wichtig, bei verbalen Angriffen durch KundInnen, schnell und angemessen zu reagieren. Bei anderen Vorkommnissen sind weitere Gespräche notwendig, um Konflikte zu lösen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich psychische Gewalt erfahre? (Die folgenden Ratschläge können bei der Entwicklung persönlicher Strategien hilfreich sein):

  • ­   Grüble nicht über die Hintergründe
  • ­   Ignoriere Vorfälle nicht und sieh sie nicht als Teil deiner Arbeit
  • ­   Psychische Angriffe können sich auf die Gesundheit auswirken. Bei körperlichen und seelischen Warnsignalen, wie zum Beispiel Schlafstörungen oder Angstgefühlen, brauchst du vielleicht professionelle Hilfe durch ÄrztInnen oder TherapeutInnen

Mit schwierigen KundInnen haben wir es teils immer schon zu tun gehabt. Vor ein paar Wochen ist aber etwas vorgefallen, das war unglaublich. Ein Kunde hat meinen Kollegen und mich angebrüllt und uns bedroht, weil wir einen Pullover für ihn nicht bestellen konnten. Müssen wir uns so etwas wirklich gefallen lassen?

Monika, 46 (Angestellte im Modehandel)
Traurige Frau, mit dem Gesicht zum Fenster und dem Rücken zur Kamera

Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung kann in vielen Formen auftreten. Zweideutige Anspielungen, anzügliche Witze oder Blicke, unangemessene Berührungen oder das Versenden von Nachrichten mit sexuellen Inhalten bzw. eindeutiger Fotos sind Beispiele. Bei sexueller Belästigung geht es nicht um Annäherungsversuche oder Flirten. Sie ist Ausdruck von Macht, mit dem Ziel der Einschüchterung und der Herabwürdigung. Häufig belästigen Vorgesetzte bzw. hierarchisch übergeordnete Personen.

Sexuelle Belästigung kann sowohl zwischen Männern und Frauen als auch zwischen Personen desselben Geschlechts stattfinden. Meist sind Frauen davon betroffen.

Betroffene wehren sich oft nicht. Sie haben Angst vor Jobverlust, vor Gerede, vor Gerüchten und finden die Situation oft aussichtslos, bzw. empfinden sie Handlungsohnmacht. Häufig versuchen sie auch, die belastende Situation zu ignorieren. Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit sind die Folgen. Viele Betroffene leiden unter Schlaflosigkeit, Übelkeit, haben Angstzustände, oder entwickeln Panikattacken. Schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zum Verlust der Arbeitsfähigkeit können die Konsequenzen sexueller Belästigung sein.

 

Wichtig zu wissen - Rechtliches

  • Sexuelle Belästigung ist verboten! Das Gleichbehandlungsgesetz sagt, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist. Sie ist ausdrücklich verboten.
  • Gesetzlich definiert wird sexuelle Belästigung so: Ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt und für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist. Damit ist klar: Bei sexueller Belästigung entscheidet die Wahrnehmung der/des Belästigten und nicht die Intention des Gegenübers.
  • Auch wenn etwas nur „nett“ gemeint war bzw. ein „lustiger“ Witz ist, kann es als sexuelle Belästigung oder Diskriminierung empfunden werden. Während manche Situationen sehr klar sind (z.B. Begrapschen, Übergriffe), sind andere oft in einem Graubereich (z.B. Witze, Bemerkungen).
  • Bei Belästigung am Arbeitsplatz besteht Anspruch auf Schadenersatz und zwar gegenüber der Person, die belästigt und auch gegenüber dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin, wenn er oder sie es schuldhaft unterlässt, angemessene Abhilfe zu schaffen (etwa durch Ermahnung, Versetzung oder Kündigung).
  • Auch im Strafrecht wird das Delikt der sexuellen Belästigung geregelt. Strafbar sind demnach die Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle. Durch den sogenannten „Po-Grapsch-Paragrafen“ drohen jenen Personen bis zu 6 Monate Haft, die grapschen, unerwünscht streicheln oder, wie es im Gesetz heißt, eine Person „durch intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in seiner Würde verletzt“.

Wie kann ich mich verhalten, wenn ich sexuell belästigt werde?

  • Nein sagen: klar, deutlich, höflich und bestimmt. Die Botschaft „Ich will dieses Verhalten nicht“ soll ankommen. Es ist auch nicht notwendig, sich zu rechtfertigen oder seine Gründe zu erklären.
  • Den Belästiger zur Rede stellen und auffordern, dieses Verhalten sofort zu unterlassen, eventuell auch schriftlich.
  • Datum, Ort, Zeitpunkt, Anwesende und Vorfall genau notieren.
  • ZeugInnen ansprechen. 
  • Verbündete suchen.
  • Betriebsrat/Frauenbeauftragte und Vorgesetzten (sofern dieser nicht der Belästiger ist) informieren.
  • Vorgesetzten auffordern, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und dieses Verhalten abzustellen.
  • Rechtliche Beratung einholen und ggf. Anzeige erstatten.

 

Wie kann ich mich als kolleg.in verhalten, wenn ich sexuelle belästigung wahrnehme?

  • Nicht wegschauen, wenn man Zeuge oder Zeugin eines Vorfalls wird und/oder ins Vertrauen gezogen wird.
  • Selbstvertrauen der oder des Betroffenen stärken.
  • Hilfe anbieten
  • Maßnahmen immer mit der oder dem Betroffenen abstimmen.
  • Bereitschaft, als Zeugin oder Zeuge bereitzustehen.
  • Auch wenn man nicht sexuell belästigt wurde, kann ein Anruf oder ein Termin bei einer Beratungsstelle hilfreich sein, um Informationen oder Rat einzuholen, wie man am besten helfen kann.
  • Wenn KollegInnen belästigt, ausgelacht oder beschimpft werden, Zivilcourage zeigen und zu erkennen geben, dass man mit diesem Verhalten nicht einverstanden ist.

Wir haben seit kurzem einen neuen Abteilungsleiter. Aufgrund meiner Aufgaben muss ich oft allein mit ihm zusammenarbeiten. Ich fühle mich in solchen Situationen sehr unwohl. Er macht immer wieder Bemerkungen über mein Outfit, meinen Körper, will wissen, ob ich einen Freund habe und lässt mich zu Besprechungen in sein Büro kommen, obwohl er dann eigentlich keine Arbeitsaufträge hat. Ich fühle mich richtig unwohl und bedrängt in seiner Nähe. Rede ich mir das alles nur ein?

Sandra, 27 (Bankangestellte)
Traurige Frau, mit dem Gesicht zum Fenster und dem Rücken zur Kamera

so hilft deine gewerkschaft GPA:

Mitglieder der Gewerkschaft GPA haben automatisch eine Berufsschutz-Versicherung. Diese Versicherung übernimmt jährlich Kosten bis zu 350 Euro für anwaltliche oder psychologische Soforthilfe, wenn du als GPA-Mitglied von Mobbing, sexueller Belästigung, Diskriminierung oder physischer Gewalt am Arbeitsplatz betroffen bist.

Ein Kunde oder eine Kundin greift dich körperlich an oder beschimpft dich? Ein Klient oder eine Klientin ist übergriffig? Die GPA Berufsschutz-Versicherung kann dir helfen, wenn du dich zur Wehr setzen willst. Die Gewerkschaft GPA unterstützt ihre Mitglieder.

Mehr Infos zu unserem Berufsschutz findest du hier. 

Als Mitglied der Gewerkschaft GPA hast du überhaupt mehr Sicherheit im Job. Wir beraten dich in allen Fragen zu deinem Arbeitsverhältnis und vertreten dich bei Konflikten mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin vor Gericht. Als GPA-Mitglied genießt du außerdem viele Preisvorteile bei Shopping, Kultur und Freizeit. Mach dich stark – mit deiner Gewerkschaft GPA!

Kontakt- und Ansprechstellen bei Gewalt am Arbeitsplatz 

Bei unmittelbarer Gefahr sofort die Polizei unter der Notrufnummer 133 bzw. unter der europäischen Notrufnummer 112 kontaktieren!

Opfer-Notruf (Weisser Ring)
Zentrale Anlaufstelle für Menschen, die von einer Straftat

direkt oder indirekt betroffen sind.

Helpline: 0800 112 112

 

Gleichbehandlungsanwaltschaft

Durch Beratung und Unterstützung werden Diskriminierungssituationen bekämpft und die Situation von Betroffenen verbessert. 

Tel.: 0800 206 119 (Montag bis Donnerstag 9-15 Uhr, Freitag 9-12 Uhr)

E-Mail: gaw@bka.gv.at 

ÖGB Chancen Nutzen Büro
Berät Betriebe, Betriebsräte und Einzelpersonen in Sachen Antidiskriminierung, Gewaltprävention und vielem mehr.
Adresse:
Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Tel.: +43 1 534 44 – 39592

Frauenhelpline gegen Männergewalt
Anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Muttersprachliche Beratung auch in Arabisch, Englisch, Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Rumänisch, Spanisch, und Türkisch möglich! 
Tel.: 0800 222 555 

Du suchst mehr Infos zu Job und Arbeitsleben? Schau auf der Website deiner Gewerkschaft GPA vorbei: www.gpa.at