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EWSA fordert starke Mitbestimmung bei KI am Arbeitsplatz

European Parliament / European Economic and Social Committee

Die Einführung Künstlicher Intelligenz (KI) in der Arbeitswelt muss unter aktiver Beteiligung der Beschäftigten erfolgen. Das fordert der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) in einer wegweisenden Stellungnahme. Die klare Mehrheit sprach sich im EWSA dafür aus – und gegen den erfolglosen Gegenantrag der Arbeitgeber:innengruppe.

Sozialer Dialog als Schlüssel für vertrauenswürdige KI

Der EWSA betont, dass der soziale Dialog und die Einbindung der Arbeitnehmer:innen entscheidend sind, um die Grundrechte der Beschäftigten zu schützen und eine vertrauenswürdige KI in der Arbeitswelt zu fördern. Nur durch eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer:innen und ihrer Vertretungen können die Risiken und schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen minimiert werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass in allen Mensch-Maschine-Interaktionen die Menschen die Kontrolle haben.

Konkrete Rechte für Beschäftigte

Die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Nutzung von KI am Arbeitsplatz müssen durch eindeutige Leitlinien gestärkt werden. Der EWSA unterstützt die rasche Umsetzung von Artikel 4 des AI Acts, damit Beschäftigte befähigt werden, KI-Werkzeuge selbständig kompetent zu nutzen. Öffentliche Behörden müssen Initiativen zur Kompetenzentwicklung umsetzen, damit KI-Systeme Menschen unterstützen und ihre Arbeit erleichtern, statt sie zu ersetzen.

Transparenz und Schutz bei KI-Entscheidungen

Besonders wichtig ist die Transparenz bei KI-gestützten Entscheidungen am Arbeitsplatz. Beschäftigte müssen verstehen können, wie KI-Systeme Entscheidungen treffen, die ihre Arbeit betreffen. Dies gilt besonders für Bewertungen, Beförderungen oder die Zuteilung von Aufgaben. Die Stellungnahme fordert klare Regeln für die Überprüfung und Anfechtung automatisierter Entscheidungen.

Neue EU-Regelungen für mehr Mitbestimmung

Der EWSA fordert einen verstärkten sozialen Dialog bei der Einführung von KI-Systemen durch ein spezielles EU-Rechtsinstrument. Dieses soll unter anderem:

  • Die Durchsetzung des Datenschutzes am Arbeitsplatz ermöglichen
  • Die Regeln der Plattformarbeitsrichtlinie auf alle von algorithmischer Steuerung betroffenen Arbeitnehmer:innen ausweiten
  • Klare Vorgaben für die Einführung von Hochrisiko-KI-Systemen schaffen
  • Verpflichtende Folgenabschätzungen zu Grundrechten vor dem Einsatz von Hochrisiko-Systemen fordern

Stärkung von österreichischen Betriebsräten

Diese Stellungnahme ist auch für Beschäftigte in Österreich von großer Bedeutung, da sie den Weg für verbindliche europäische Standards beim KI-Einsatz am Arbeitsplatz ebnet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten stärken und Arbeitnehmer:innen besser vor den Risiken der KI-Nutzung schützen. Die Ablehnung der Gegenstellungnahme, die von Arbeitgeber:innne-Vertreter:innen eingebracht wurde, zeigt, dass eine große Mehrheit im EWSA die Notwendigkeit starker Arbeitnehmer:innenrechte im digitalen Zeitalter anerkennt.

Damit sendet man ein wichtiges Signal an die EU-Kommission für die weitere Gestaltung des rechtlichen Rahmens für KI in der Arbeitswelt.

Kommissarin Mînzatu: KI soll Arbeitnehmer:innen dienen, nicht umgekehrt

Roxana Mînzatu, als EU-Kommissarin zuständig für Angelegenheiten rund um Beschäftigung, Bildung und soziale Rechte, war für diese Debatte im EWSA zu Gast und hat ihre Unterstützung für die Umsetzung von zentralen Punkten der Stellungnahme zugesagt. Sie begrüßt vor allem die drei Kernthemen: Mensch in Kontrolle, den Schwerpunkt auf Aus- und Weiterbildung sowie die zentrale Bedeutung von Sozialpartnerschaft und Mitbestimmung von Arbeitnehmer:innen.

„Wir haben die Verantwortung sicherzustellen, dass KI den Arbeitnehmer:innen dient, und nicht umgekehrt.“

Mînzatu  weiter: „Ich werde nicht zögern, mich auch für neue legislative Maßnahmen einzusetzen, sollte sich dies als notwendig erweisen.“