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EWSA-Stellungnahme: Kein Grüner Deal ohne sozialen Deal

Die digitale und klimafreundliche Transformation muss nicht nur wirtschaftlich und ökologisch gelingen, sie muss auch von den Beschäftigten in Europa mitgestaltet und mitgetragen werden. Dafür werden verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen mit Rechten zur Mitbestimmung auf nationaler und grenzübergreifender Ebene benötigt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat sich dazu in einer Stellungnahme für die Überarbeitung des europäischen Gesellschaftsrechts sowie der EU-Rahmenrichtlinie für Unterrichtung und Anhörung ausgesprochen.

Gabi Schoenemann / pixelio.de

Kein Grüner Deal ohne sozialen Deal

Der Übergang zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren europäischen Wirtschaft wird mit hohen Kosten einhergehen. Damit ist das Risiko verbunden, dass die die soziale Ungleichheit zunimmt. Der Grüne Deal muss daher Hand in Hand mit einem sozialen Deal gehen. Dazu bedarf es mehrerer Schlüsselelemente, um eine Verknüpfung dieser beiden Politiken zu ermöglichen und dadurch die soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten.

Wichtige politische Elemente zur Verwirklichung eines grünen und sozialen Deals sind die Förderung von Beschäftigung, ausreichende Qualifizierungsangebote sowie ein reibungsloser Übergang zu „neuen“ Arbeitsplätzen. Das funktioniert nur mit einem dynamischen sozialen Dialog. Es geht jedoch auch darum gute Einkommen, soziale Sicherheit und finanzielle Unterstützung für all jene zu gewährleisten, die sie benötigen.

Sozialen Dialog und Unternehmensmitbestimmung auf betrieblicher Ebene stärken

Die Unternehmen müssen entsprechend ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zur Umsetzung eines grünen und sozialen Deals leisten. Ein wesentliches Element dabei ist ein starker und zukunftsorientierter sozialer Dialog auf Unternehmens- und Branchenebene, der auf einer offeneren und stärker auf Mitbestimmung ausgerichteten Unternehmensführung basiert. Denn der soziale Dialog, Unterrichtung, Anhörung und die Beteiligung von Beschäftigten und deren VertreterInnen auf unterschiedlichen Ebenen spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des wirtschaftlichen Wandels und der Förderung von Innovationen am Arbeitsplatz. Das führt auch dazu, dass die Menschen in den Prozessen mitgenommen werden.

Mitbestimmung der Beschäftigten muss in der unternehmerischen Entscheidungsfindung, was Umstrukturierungen und Innovationen anbelangt, systematisch einbezogen werden. Nur dadurch können Klimawandel, Digitalisierung und die wirtschaftliche Erholung nach der Coronapandemie im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung bewältigt werden.

EWSA stößt Debatte über Schaffung eines neuen EU-Rahmens für Stakeholder an

Angesichts dieser Überlegungen möchte der EWSA eine politische Debatte auf allen Ebenen über die Schaffung eines neuen EU-Rahmens für Interessensträger in Unternehmen anstoßen. Die Mitsprache aller Stakeholder (Beschäftigtenvertretungen, AktionärInnen, …) muss fester Bestandteil aller Maßnahmen sein, um nachhaltige und wettbewerbsfähige Unternehmen in einer intakten Umwelt zu garantieren. Das EU-Parlament und die künftigen EU-Ratsvorsitze sollen eine maßgebliche Rolle dabei ausüben, wie das Zusammenspiel sämtlicher beteiligter AkteurInnen politisch gestaltet und schließlich auch in einem verbesserten EU-Rechtsrahmen verankert werden kann. Diesen zu schaffen wäre eine notwendige Voraussetzung für klimafreundliche, widerstandsfähige, wirtschaftlich erfolgreiche, nachhaltige und gleichzeitige sozial verantwortliche Unternehmenspolitik.

Überarbeitung der EU-Rahmenrichtlinie für Mindeststandards bei Unterrichtung und Anhörung

Eine entsprechende Mitbestimmung der Beschäftigten auf europäischer Ebenen muss uneingeschränkt ermöglicht werden. Daher fordert der EWSA die EU-Kommission und das EU-Parlament auch dazu auf, die Debatte über eine neue EU-Rahmenrichtline für Mindeststandards bei der Unterrichtung und Anhörung von Beschäftigten fortzuführen.