Für eine EU, in der die Beschäftigten an erster Stelle stehen
Die Europäische Dienstleistungsgewerkschaft UNI Europa hat ihr Manifest für die Wahlen zum EU- Parlament am 9. Juni präsentiert. Der Branchenverband fordert die demokratischen Parteien und Kandidat:innen dazu auf, sich seinen drei Hauptforderungen anzuschließen und diese nach den Wahlen auch in die Tat umzusetzen.
Union busting und Lohnraub in der gesamten EU strafrechtlich verfolgen
Immer wieder verhindern Arbeitgeber:innen auf illegale Weise die gewerkschaftliche Organisierung von Beschäftigten. Und nicht selten setzen sich Unternehmen über Vereinbarungen hinweg, die Beschäftigte durch ihre gewerkschaftliche Organisierung erreicht haben. Das sogenannte „union busting“ und Lohnraub sind schwerwiegende Verstöße mit teils empfindlichen Folgen für die Beschäftigten. Staatliche Behörden sollten diesem kriminellen Verhalten einen Riegel vorschieben.
UNI Europa fordert einen EU-weit koordinierten Ansatz zur strafrechtlichen Verfolgung von Manager:innen wegen Union busting und Lohnraub. Während die Änderung des Strafrechts in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, wird eine Koordinierung auf europäischer Ebene die Abschreckung gegen solch kriminelles Verhalten erhöhen.
80% KV-Abdeckung: Stärkung sektoraler und kollektiver Verhandlungsmodelle
Mit der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne ist der Gewerkschaftsbewegung in dieser Legislaturperiode ein wichtiger Erfolg gelungen. Das Rechtsinstrument sieht unter anderem eine Zielvorgabe von 80% vor, was die Abdeckung durch kollektive Verhandlungsmodelle betrifft. Jene 19 der 27 Mitgliedstaaten, in denen die KV-Bindung unter dieser Grenze liegt, müssen der EU-Kommission jährlich Aktionspläne zur Erhöhung dieser Abdeckungsrate vorlegen.
Die Mitgliedstaaten werden ohne eine stärkere gewerkschaftliche Organisierung der Beschäftigten und flächendeckende Branchenvereinbarungen insbesondere im Dienstleistungssektor nicht in der Lage sein, dieses 80%-Ziel zu erreichen.
UNI Europa fordert einen legislativen und politischen Rahmen, der die KV-Abdeckung und den gewerkschaftlichen Organisationsgrad in Dienstleistungssektoren erhöht sowie kollektive Verhandlungsmodelle mit mehreren Arbeitgeber:innen fördert.
Öffentliche Auftragsvergabe – Vorrang für Unternehmen, die Teil kollektiver Verhandlungsmodelle sind
EU-weit geben Regierungen und öffentliche Einrichtungen jährlich 2 Billionen Euro (14% des BIP) für Waren und Dienstleistungen aus, die von privaten Unternehmen geliefert werden. Diese Mittel könnten eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung von Arbeitsbedingungen spielen. Stattdessen wird mit diesem Geld oft ein „race to the bottom“ bei den Arbeitsbedingungen angeheizt. Das liegt daran, dass bei den Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe der Preis Vorrang vor allen anderen Kriterien hat. Unter diesen Umständen geraten gute Arbeitsbedingungen in den Unternehmen immer wieder unter Druck. In vielen Ländern werden kollektive Verhandlungsmodelle dadurch sogar eingeschränkt.
UNI Europa fordert daher Änderungen des EU-Rechts für das öffentliche Beschaffungswesen. Es soll sichergestellt werden, dass alle Ebenen – von den Kommunen bis zu den europäischen Institutionen – bei der öffentlichen Auftragsvergabe jenen Unternehmen Vorrang einräumen, die kollektive Vereinbarungen unterstützen und anwenden.