Die Abschaffung der Kalten Progression
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die kalte Progression abgeschafft werden soll. Doch:
Was ist eigentlich die Kalte Progression?
Es kann passieren, dass du eine Gehaltserhöhung bekommst und am Ende trotzdem nicht mehr Geld übrighast - die kalte Progression frisst dann deine Gehaltserhöhung auf.
Die Kalte Progression entsteht, weil Lohn- und Gehaltserhöhungen dazu führen, dass ein größerer Teil des Einkommens mit einem höheren Steuersatz besteuert wird. Wir haben ein progressives Einkommenssteuersystem. Das bedeutet, dass Einkommen in verschiedenen Stufen besteuert wird. Du zahlst aber immer nur für den Teil des Einkommens den höheren Steuersatz, der die jeweilige Stufe übersteigt.
Die Steuerstufen steigen aber nicht wie Löhne mit der Inflation. Dadurch wird ein immer größerer Anteil stärker besteuert. Wenn die Inflation sehr hoch ist und die Löhne deswegen stärker steigen, ist dieser Effekt noch intensiver.
Wie die Bundesregierung die Kalte Progression abschaffen will
2/3 der Kalten Progression sollen künftig automatisch abgegolten werden. Dazu sollen sich die Grenzen im Steuertarif (die sogenannten Steuerstufen) automatisiert verschieben. Das gilt auch für Absetzbeträge wie Alleinverdiener-, Verkehrs oder Pensionistenabsetzbeträge.
Die Verteilung des übrigen Drittels wird politisch beschlossen. Das macht auch Sinn. So kann nämlich fairer verteilt werden – hin zu jenen, die stärker von der Inflation betroffen sind. Im Moment sind das zum Beispiel junge und alte Menschen oder auch LandbewohnerInnen (wegen der Spritpreise). Niedrigere Einkommen sind außerdem stärker von der Kalten Progression betroffen.
Damit die Berücksichtigung dieser Punkte passieren kann, fordern wir als Gewerkschaft GPA einen Inflationsbericht, der genau berechnet, wie stark die Teuerung auf unterschiedliche Personengruppen wirkt.
Was 2023 passiert
Für 2023 wurde die Verteilung des „politischen“ Drittels der Abgeltung bereits von der Regierung festgelegt. Die zugrundeliegende Inflationsrate von Juli 2021 bis inklusive Juni 2022 beträgt 5,2 Prozent und das gesamte Aufkommen der Kalten Progression wird auf knapp 1,85 Milliarden Euro geschätzt.
Der Betrag, der automatisch verteilt wird, kommt auf 1,23 Milliarden Euro, was einer Anhebung der Steuergrenzen und der Absetzbeträge um 3,47 Prozent entspricht. Das „politische“ Drittel macht demnach 617 Millionen Euro aus und soll im Jahr 2023 dafür genützt werden, die untersten zwei Stufen mit 6,2 Prozent über der Inflationsrate zu erhöhen.
Ebenfalls soll die diesjährige politische Verteilung dafür eingesetzt werden, die Absetzbeträge inklusive Einschleifgrenzen und Negativsteuerbeträge im vollen Ausmaß der Inflation zu erhöhen.