Erfolgreicher KV Abschluss in der EVU 2022
Erhöhung der Mindestlöhne um 3,6 bis 4,0 %
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Am 3. Februar 2022 einigten sich die Gewerkschaften GPA und PRO-GE auf einen KV-Abschluss für die Beschäftigten der Elektrizitätsunternehmen.
- Erhöhung der Mindestlöhne um 3,6 bis 4,0 %
- neuer Mindestlohn € 2.069,52
- Erhöhung der Ist-Löhne um 3,5 bis 3,9 %
- Erhöhung der Zulagen um 3,85 %
- Erhöhung der Schichtzulagen
- 2. Schicht um 58,22 % - 3. Schicht um 11,34 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 6,03 %
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 3,1 %
- Kinderzulage beträgt € 60,878
Weitere Ergebnisse:
- Die Anrechnung sämtlicher Vordienstzeiten für ArbeitnehmerInnen und überlassene Arbeitskräfte bei Übernahme in ein Konzernverhältnis
- Umwandlung des Dienstjubiläums von Geld in Zeit für alle KollegInnen
- Erhöhung des Mehrarbeitszuschlages auf 50 % für Teilzeitarbeit
Gültig ab 1. Februar 2022
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Der Verhandlungsverlauf