KV-Abschluss für die Angestellten bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden zwischen 17,15% und mindestens 16,5% erhöht
Mit Hilfe deiner Stimme konnte ein KV-Abschluss für die Angestellten bei Ärztinnen, Ärzten und Gruppenpraxen in Wien, welcher rückwirkend mit 1. Jänner 2024 Inkrafttreten wird, erzielt werden.
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden zwischen 17,15% und mindestens 16,5% (im Durchschnitt um 16,76%) erhöht. Die Einstiegsgehälter steigen um 16,5%, und die fortlaufenden Gehaltssprünge um 20% gegenüber den derzeitigen Gehaltssprüngen.
Angestellte, die über den kollektivvertraglichen Mindestgehältern entlohnt werden, erhalten € 75,- plus 7,5 %; maximal jedoch € 300,- (auf Vollzeitbasis). Bedeutet eine Erhöhung bei einem Einkommen zwischen 2.000€ bis 4.000€ von 11,53% bis 7,5% (in Verbindung mit der Mitarbeiterprämie 2024 bedeutet das bei einem Einkommen zwischen 2.000€ bis 4.000€ eine Erhöhung von 18,63% bis 11,43% = im Durchschnitt 15,10% auf Vollzeitbasis). Freiwillig geleistete IST-Gehaltserhöhungen können angerechnet werden.
Erhöhung der Zulagen und der Trinkgeldpauschale um jeweils 16,76%:
- Die Gefahrenzulage gemäß Abschnitt XX Absatz 1 wird auf € 138,- erhöht.
- Die Gefahrenzulage gemäß Abschnitt XX Absatz 2 wird auf € 118,- erhöht.
- Die Trinkgeldpauschale gemäß Abschnitt XXI wird auf € 37,- erhöht.
Mitarbeiterprämie 2024 gemäß § 124b Z 447 EStG (steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung):
- Im Jahr 2023 aktiv und im Jänner 2024 aufrecht Beschäftigte erhalten eine Mitarbeiterprämie in der Höhe von 7,1 % des 14-fachen Bruttogehalts, maximal jedoch € 2.200,- (bedeutet ca. ein Monatsgehalt)
- Im Jahr 2024, zwischen 1. Jänner und 30. Juni neu eingetretene Beschäftigte, erhalten eine Mitarbeiterprämie in der Höhe von 3,5 % des 14-fachenBruttogehalts; maximal jedoch € 543,-.
- Freiwillig geleistete Einmalzahlungen können angerechnet werden.
- Die Nettosumme freiwillig geleisteter IST-Gehaltserhöhungen 2023 reduziert die Mitarbeiterprämie.
Forderungen der Ärztekammer Wien wie den Lagezuschlag von 19:30 auf 20:00 zu verschieben, eine Erhöhung der Normalarbeitszeit von 9 auf 10 Stunden, keine Erhöhung der Trinkgeldpauschale und weitere Punkte konnten wir bei den Verhandlungen erfolgreich abwenden! Das war nur dank der vielen Kolleg:innen, die sich bei den Verhandlungen engagiert und Druck aufgebaut haben, möglich. (Rechtlich wirksam wird ein Kollektivvertrag nach Hinterlegung und Kundmachung).