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Zweite KV-Runde Elektro-/Elektronikindustrie ohne Ergebnis unterbrochen

Gewerkschaften fordern weiterhin 12,9 Prozent

Anton Mislawsky, Pexels

Am 31. März fand die zweite Kollektivvertragsrunde für die 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) statt. Die Verhandlungsrunde war von intensiven Diskussionen geprägt, musste aber ohne Ergebnis unterbrochen werden. Die Gewerkschaften GPA und ProGe werden den Druck nun erhöhen und gemeinsam mit den Betriebsrätinnen und Betriebsräten am 17. April in Wien die weitere Vorgangsweise beraten. Bei dieser Konferenz sollen auch vorsorglich Maßnahmen beschlossen werden, falls die nächste Verhandlungsrunde am 19. April ebenso scheitert.

Die Gewerkschaft fordert weiterhin 12,9 Prozent mehr Lohn und verweist einmal mehr auf den Wirtschaftsaufschwung 2022 mit fünf Prozent und das starke Wachstum der Branche. Dies betrifft sowohl Umsatz, Auftragslage, Investitionen als auch die Anzahl der Beschäftigten. Auch bei den Gewinnausschüttungen ist keine besondere Zurückhaltung zu beobachten. Die verhandlungsrelevante Inflationsrate von März 2022 bis Februar 2023 beträgt 9,5 Prozent.

Reallohnzuwachs mit nachhaltigen Erhöhungen

Die GPA fordert einen ordentlichen Reallohnzuwachs für die Beschäftigten und vor allem nachhaltige Erhöhungen. 12,9 Prozent sind eine starke Forderung, aber angesichts der sehr guten wirtschaftlichen Ergebnisse und der Teuerung auch ein faire Forderung, sagen die beiden Verhandlungsleiter Karl Dürtscher und Rainer Wimmer.

Forderungsprogramm

Weitere Forderungen der Gewerkschaften in dieser EEI-Kollektivvertragsrunde sind unter anderem die Einführung von zusätzlichen Urlaubstagen, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Konkret soll es künftig jeweils einen zusätzlichen Urlaubstag nach fünf, zehn, 15 und 20 Jahren geben. Im Bereich der Schichtarbeit soll die wöchentliche Arbeitszeit auf 36 Wochenstunden verkürzt werden. Zudem fordern die Gewerkschaften neuerlich einen leichteren Zugang der Beschäftigten zur Freizeitoption, bei der die Ist-Erhöhung dauerhaft in zusätzliche Freizeit umgewandelt werden kann. Bisher kann das Unternehmen diese Umwandlung ohne Begründung ablehnen, daher soll es künftig einen Rechtsanspruch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben.

Der neue Kollektivvertrag mit höheren Gehältern soll mit 1. Mai gelten.