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Rechtsanwaltsangestellte: Abschlüsse 2025 für Niederösterreich, Wien und Tirol

Nach wie vor kein Abschluss in Vorarlberg und im Burgenland

In den Bundesländern Niederösterreich, Wien und Tirol konnte für 2025 ein Kollektivvertragsabschluss erzielt werden und steigen somit die Mindestgehälter mit 1.1.2025. In diesen drei Bundesländern besteht auch die Möglichkeit aufgrund einer Kollektivvertragsbestimmung 2024 noch betrieblich eine steuerfrei Mitarbeiterprämie an die Beschäftigten auszubezahlen.

In Vorarlberg werden seit über einem Jahr Kollektivvertragsgespräche geführt, konnte aber immer noch kein Abschluss erzielt werden. Ebenso offen ist ein Abschluss im Burgenland.