Erfolg für die Journalist:innengewerkschaft
Kündigung des Journalisten-Kollektivvertrages ohne inhaltliche Bedingungen zurückgezogen
Die Betriebsversammlungen und einstimmigen Resolutionen haben Wirkung gezeigt: Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat die Kündigung des Kollektivvertrages am 22. November 2023 zurückgezogen. „Ohne inhaltliche Vorbedingungen“, wie Eike-Clemens Kullmann, Vorsitzender der Journalist:innengewerkschaft betont. Geeinigt habe man sich auf die Aufnahme von Verhandlungen und zeitliche Rahmenbedingungen. Bis Mitte September 2024 soll eine Einigung über einen neuen Kollektivvertrag erfolgen.
Für neuerliche Irritation bei der Gewerkschaft sorgte allerdings, dass der VÖZ den Sozialpartner im Gegensatz zur Gewerkschaft nicht direkt über das Ergebnis der Abstimmung seines Gremiums informierte, sondern dies per APA-Aussendung erledigte. „Das ist eine sonderbare Art von Kommunikation und lässt Respekt vor dem Gegenüber vermissen“, resümiert Kullmann. Offenbar sei der VÖZ nach dem schweren Foul der KV-Kündigung mehr mit der eigenen Gesichtswahrung als mit Vertrauensbildung beschäftigt. Dazu passe die öffentliche Darstellung, wonach der VÖZ auf Basis der Vereinbarung mit der Journalist:innengewerkschaft den KV nun monatlich kündigen könne. „Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass der VÖZ den KV frühestens am 30. September 2024 mit einer anschließenden Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen kann. Erst danach besteht ein monatliches Kündigungsrecht, wieder mit anschließender dreimonatiger Kündigungsfrist“, stellt Kullmann klar. Mit diesem einzigen Zugeständnis habe sich die Journalist:innengewerkschaft nichts vergeben: „Wenn wir zu keiner Einigung kommen, kann der VÖZ so wie bisher auch mit Ende September kündigen. Sollte sich im September eine zeitnahe Einigung abzeichnen, wäre eine KV-Kündigung völlig sinnbefreit“, erklärt Kullmann.
Die Ausgangslage für die Verhandlungen bezeichnet Kullmann als „äußerst schwierig“, die Journalist:innengewerkschaft in der GPA werde aber alles daransetzen, den Kolleginnen und Kollegen in der Branche ordentliche Arbeitsbedingungen zu sichern.