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KV-Abschluss 2025 für alle Arbeitnehmer:innen der Straßengesellschaften

KV-Gehälter, Ist-Gehälter sowie Lehrlingseinkommen werden um 4 % erhöht

Wolfgang Simlinger / www.simi.at

Am 11.12.2024 konnte für die Arbeitnehmer:innen der Straßengesellschaften in Österreich nachfolgender Abschluss erzielt werden:

  • Die KV-Gehälter und Ist-Gehälter werden um 4 % erhöht (kaufmännisch gerundet auf die 2. Dezimalstelle).
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 4 % erhöht (kaufmännisch gerundet auf die 2. Dezimalstelle).

Änderungen und Verbesserungen im Rahmenrecht

  • Zukünftig erhalten Mitarbeiter:innen zum 10-, 20- und 30-jährigen Dienstjubiläum einen dienstfreien Tag.
  • Die allgemeine Erschwerniszulage wird auf € 115 erhöht und ab 2026 für 3 Jahre analog dem KV-Abschluss valorisiert.
  • Haben Mitarbeiter:innen während einer Wiedereingliederungsteilzeit Anspruch auf ein Jubiläumsgeld, wird dieses zukünftig auf Basis des Arbeitszeitausmaßes vor Antritt der Teilzeit berechnet.
  • Mautbeschäftigte II, die fallweise und bedarfsmäßig die Dienstaufsicht übernehmen, erhalten eine Zulage.
  • Mautbeschäftigte II, die regelmäßig AVK-Versetzungen vornehmen, werden in BG E eingestuft.
  • Sonderurlaub wegen Wohnsitzwechsel kann künftig maximal 2 Mal pro Jahr und nur bei Änderung des Hauptwohnsitzes in Anspruch genommen werden.
  • Wenn beide Elternteile im ASFINAG-Konzern arbeiten, können sie zukünftig wählen, an welchen Elternteil die Kinderzulage ausgezahlt wird. 
  • Bei der allgemeinen Verfallsfrist werden Klarstellungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs vorgenommen.

Geltungstermin: 1. 1. 2025