KV-Abschluss 2025 für alle Arbeitnehmer:innen der Straßengesellschaften
KV-Gehälter, Ist-Gehälter sowie Lehrlingseinkommen werden um 4 % erhöht
Wolfgang Simlinger / www.simi.at
Am 11.12.2024 konnte für die Arbeitnehmer:innen der Straßengesellschaften in Österreich nachfolgender Abschluss erzielt werden:
- Die KV-Gehälter und Ist-Gehälter werden um 4 % erhöht (kaufmännisch gerundet auf die 2. Dezimalstelle).
- Die Lehrlingseinkommen werden um 4 % erhöht (kaufmännisch gerundet auf die 2. Dezimalstelle).
Änderungen und Verbesserungen im Rahmenrecht
- Zukünftig erhalten Mitarbeiter:innen zum 10-, 20- und 30-jährigen Dienstjubiläum einen dienstfreien Tag.
- Die allgemeine Erschwerniszulage wird auf € 115 erhöht und ab 2026 für 3 Jahre analog dem KV-Abschluss valorisiert.
- Haben Mitarbeiter:innen während einer Wiedereingliederungsteilzeit Anspruch auf ein Jubiläumsgeld, wird dieses zukünftig auf Basis des Arbeitszeitausmaßes vor Antritt der Teilzeit berechnet.
- Mautbeschäftigte II, die fallweise und bedarfsmäßig die Dienstaufsicht übernehmen, erhalten eine Zulage.
- Mautbeschäftigte II, die regelmäßig AVK-Versetzungen vornehmen, werden in BG E eingestuft.
- Sonderurlaub wegen Wohnsitzwechsel kann künftig maximal 2 Mal pro Jahr und nur bei Änderung des Hauptwohnsitzes in Anspruch genommen werden.
- Wenn beide Elternteile im ASFINAG-Konzern arbeiten, können sie zukünftig wählen, an welchen Elternteil die Kinderzulage ausgezahlt wird.
- Bei der allgemeinen Verfallsfrist werden Klarstellungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs vorgenommen.
Geltungstermin: 1. 1. 2025