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Wir unterstützen dich!

Du bist arbeitslos geworden? Du schließt nebenberuflich eine Ausbildung ab? Du liegst im Spital? Bei der Gewerkschaft GPA halten wir zusammen. Wir unterstützen dich – auch finanziell!  

ARBEITSLOSENUNTERSTÜTZUNG

Du bist arbeitslos geworden? Wenn du Mitglied der Gewerkschaft GPA bist, unterstützen wir dich finanziell.

Wann und wie lange habe ich Anspruch

Nach 2 Jahren Mitgliedschaft erhältst du die Arbeitslosenunterstützung 3 Monate lang. Nach 3 Jahren Mitgliedschaft für 6 Monate

Wie hoch ist die GPA-Arbeitslosenunterstützung?

Du erhältst monatlich das 6-fache deines durchschnittlichen Mitgliedsbeitrages der letzten 12 Monate.
Als GPA-Mitglied bekommst du also bei Vorlage einer AMS-Bestätigung bis zu 200,- Euro monatlich zusätzlich zum gesetzlichen Arbeitslosengeld! Wenn du wieder Arbeit hast, stellen wir die Unterstützung ein.

Du hast Fragen, wie du den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung stellen kannst?

BILDUNGSUNTERSTÜTZUNG

Du schließt nebenberuflich eine Ausbildung ab?

Respekt! Das ist nicht selbstverständlich. Wenn du seit mindestens drei Jahren Mitglied der Gewerkschaft GPA bist, unterstützen wir dich. Du bekommst eine Unterstützung wenn du eine der folgenden Ausbildungen im zweiten Bildungsweg abschließt.

  • Handelsschule, Fernschule, BFI (2 Jahre) EUR 75.-
  • Studienberechtigungsprüfung,Berufsreifeprüfung           EUR 75.-
  • Maturaschule (AHS) EUR 110.-
  • Handelsakademie, HTL (4 Jahre)    EUR 150.-

STREIKUNTERSTÜTZUNG FÜR MITGLIEDER

Was passiert, wenn es im Unternehmen zu einem Streik kommt?

Streik bedeutet, dass nicht gearbeitet wird, obwohl man in der Arbeit ist. Streik ist Teil eines Kampfes für bessere Löhne/Gehälter oder Arbeitsbedingungen. Die Voraussetzung für den Arbeitskampf ist ein Streikbeschluss der Belegschaft des Unternehmens. In der Betriebsversammlung wird ausgemacht (Beschluss), dass gestreikt wird.  Die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft ist dabei sehr wichtig. Nachdem die Belegschaft den Streik beschlossen hat, erfolgt im ÖGB-Vorstand der Antrag auf die Streikfreigabe

Wird gestreikt, darf der Arbeitgeber das Entgelt  (Gehalt/Lohn) für die Zeit des Streiks einbehalten.  Denn: Wer streikt und seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber damit willentlich nicht zur Verfügung stellt, hat kein Anrecht auf Bezahlung dieser Stunden.

Deshalb hilft der ÖGB mit einer Streikunterstützung: Diese erhalten Mitglieder, die an einem von den zuständigen Gewerkschaftsorganen anerkannten Streik teilnehmen und einen Einkommensverlust erleiden.

SPITALTAGEGELD

Du hast einen Freizeit- oder Berufsunfall?Du musst mindestens 4 Tage ins Spital? Ab dem ersten Tag bekommst du von uns als aktives Mitglied und als Pensionist:in EUR 4,–. Das Maximum beträgt EUR 308,– (= 77 Tage).

Damit du das Spitaltagegeld erhältst, musst du seit mindestens 3 Jahren Mitglied der Gewerkschaft GPA sein.

(Außer Jugendliche, die aufgrund ihres Alters noch keine 3 Jahre Mitglied sein können.)

INVALIDITÄTSVERSICHERUNG


Du hast einen Freizeitunfall und wirst dadurch dauerhaft invalide?
Als aktives Mitglied der Gewerkschaft GPA können wir dir deine Gesundheit nicht zurückgeben. Aber wir greifen dir finanziell unter die Arme

bei Totalinvalidität folgende Leistung (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung):

Bei einer Mitgliedschaft von

  • mindestens 3 bis 10 Jahren ....................EUR 3.200,–
  • über 10 bis 25 Jahren ............................ EUR 4.800,–
  • über 25 Jahren ...................................... EUR 6.400,–

TODESFALLVERSICHERUNG BEI FREIZEITUNFÄLLEN

Sollte eines unserer Mitglieder einen Freizeitunfall haben und dadurch zu Tode kommen, gebührt den Hinterbliebenen je nach Mitgliedschaftsdauer folgende Leistung:

  • mindestens 3 bis 10 Jahre ..................... EUR 800,–
  • über 10 bis 25 Jahre .............................. EUR 1.000,–
  • über 25 Jahre ........................................ EUR 1.200,–

BEGRÄBNISKOSTENBEITRAGS-VERSICHERUNG

Wenn ein Mitglied verstirbt, erhalten die Angehörigen einen Begräbniskostenbeitrag. Je nach Mitgliedschaftsdauer in Höhe von:

  • mindestens 3 bis 10 Jahre ...................... EUR 150,–
  • über 10 bis 20 Jahre .............................. EUR 160,–
  • über 20 bis 30 Jahre .............................. EUR 170,–
  • über 30 Jahre ........................................ EUR 180,–

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