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Arbeitszeit

Gesetz und Kollektivvertrag regeln die Arbeitszeit

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepause, man unterscheidet dabei Tages- und Wochenarbeitszeit. Die gesetzliche wöchentliche Normalarbeitszeit pro Woche beträgt 40 Stunden, in vielen Kollektivverträgen ist allerdings eine kürzere Arbeitszeit festgelegt, z.B. 38,5 Stunden.

Sowohl bei einer Vollzeitbeschäftigung, als auch bei Teilzeitarbeit, müssen sowohl Ausmaß als auch Lage der Arbeitszeit vereinbart werden. Änderungen sind nur einvernehmlich bzw bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch einseitig durch den Arbeitgeber möglich.

Werden die Grenzen der vereinbarten wöchentlichen bzw täglichen Normalarbeitszeit überschritten, liegt Mehr- bzw Überstundenarbeit vor.

Gesetz und Kollektivvertrag ermöglichen eine flexible Arbeitszeitgestaltung.

Häufige Arbeitszeitmodelle

  • Gleitzeit
  • 4-Tage-Woche
  • Frühschluss an einem Wochentag
  • das Einarbeiten von Fenstertagen im Zusammenhang mit einem Feiertag
  • Bandbreitenmodelle

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Sollte er dies nicht oder nicht ausreichend tun, empfehlen wir dir, deine Arbeitszeiten zwecks Beweissicherung selbst aufzuzeichnen.

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