Elektro- und Elektronikindustrie: Beschluss von Betriebsversammlungen
Über 500 Betriebsrätinnen und Betriebsräte erhöhen Druck vor entscheidender Verhandlungsrunde
Am 17. April 2023 haben sich über 500 Betriebsrätinnen und Betriebsräte der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) in Wien zu einer Konferenz versammelt. Nachdem die ersten zwei Verhandlungsrunden für den Kollektivvertrag ohne Ergebnis zu Ende gingen, beschlossen die Belegschaftsvertreter:innen auf der Konferenz, dass Betriebsversammlungen abgehalten werden, sollte es auch in der dritten Verhandlungsrunde am 19. April zu keinem Abschluss kommen. Laut der einstimmig beschlossenen Resolution werden die Versammlungen für den Zeitraum zwischen 20. bis 26. April geplant, um die Belegschaften über den Verhandlungsstand zu informieren und die Einleitung gewerkschaftlicher Kampfmaßnahmen zu beschließen.
Die heimische EEI ist weiterhin auf einen Wachstumskurs. Dies betrifft sowohl Umsatz, Auftragslage, Investitionen als auch die Anzahl der Beschäftigten. Die verhandlungsrelevante Inflationsrate von März 2022 bis Februar 2023 beträgt 9,5 Prozent. „Die Forderung nach 12,9 Prozent mehr Lohn und Gehalt bleibt daher aufrecht, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sich faire Lohn- und Gehaltserhöhungen verdient“, sagen die beiden Chefverhandler der Arbeitnehmerseite, Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA).
Die beiden Gewerkschafter betonen, dass die Branche zudem ordentliche Gewinne erwirtschaftet hat und es daher auch keinen Grund für eine Lohnzurückhaltung gebe. „Das Ziel ist ein ordentlicher Reallohnzuwachs. Gemeinsam mit den Betriebsrätinnen und Betriebsräten sind wir bereit, den Druck auf die Arbeitgeber auch noch weiter zu erhöhen, falls es notwendig sein sollte“, sagen Wimmer und Dürtscher.
Weitere Forderungen der PRO-GE in dieser EEI-Kollektivvertragsrunde sind unter anderem die Einführung von zusätzlichen Urlaubstagen, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Konkret soll es künftig jeweils einen zusätzlichen Urlaubstag nach fünf, zehn, 15 und 20 Jahren geben. Im Bereich der Schichtarbeit soll die wöchentliche Arbeitszeit auf 36 Wochenstunden verkürzt werden. Zudem fordern die Gewerkschaften neuerlich einen leichteren Zugang der Beschäftigten zur Freizeitoption, bei der die Ist-Erhöhung dauerhaft in zusätzliche Freizeit umgewandelt werden kann. Bisher kann das Unternehmen diese Umwandlung ohne Begründung ablehnen, daher soll es künftig einen Rechtsanspruch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben.
Aktuell beträgt der niedrigste Einstiegslohn in der EEI 2.037 Euro. Der neue Kollektivvertrag mit höheren Löhnen und Gehältern soll mit 1. Mai gelten.