Du zahlst maximal 1 % deines Bruttoeinkommens oder deines Bruttolehrlingseinkommens.
Wir stehen für Fairness. Deswegen hängt die Höhe des Mitgliedsbeitrags vom Einkommen ab.
Normalerweise beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 1 % des Bruttoeinkommens. Du kannst aber noch mehr sparen! Dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin berücksichtigt deinen Mitgliedsbeitrag noch nicht in der Lohnverrechnung? Dann kannst du deinen Mitgliedsbeitrag von der Lohnsteuer absetzen!
Ein "Rechenbeispiel" dazu: Wenn du bei uns zum Beispiel 40,80 Euro (der "maximale" Beitrag) Mitgliedsbeitrag im Monat bezahlst, bekommst du rund 16,30 Euro bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung zurück. Dein monatlicher Mitgliedsbeitrag verringert sich dadurch auf rund 24,50 Euro.
Du musst im Jahr 2025 maximal 40,80 Euro im Monat zahlen. (Nach Absetzen von der Lohnsteuer sogar nur mehr rund 24,50 Euro). Der maximale Beitrag wird jedes Jahr angepasst.
Bestimmte Gruppen wie Schüler:innen oder Pensionist:innen zahlen noch weniger. Alle Details findest du weiter unten.
Monatliche Fixbeiträge:
- Arbeitslose
- Zweitmitgliedschaft
- unbezahlte Freistellung
- vorzeitiger Mutterschutz
- Präsenzdiener/Zivildiener ohne Vormitgliedschaft
- Kindergeldbezieher:innen ohne Vormitgliedschaft
- geringfügig Beschäftigte
>> bezahlen 3 Euro pro Monat
>> bezahlen 5 Euro pro Monat
Jährliche Fixbeiträge:
- Schüler:innen, Student:innen 12 Euro pro Jahr
- Außerordentliche Mitgliedschaft: 36 Euro pro Jahr
Sonstige Beiträge:
Für atypisch Beschäftigte, Werkvertragsnehmer:innen, freie Dienstnehmer:innen, Crowdworker:innen sowie Freie Journalist:innen mit Presseausweis beträgt der monatliche Beitrag 1 % des Bruttogehalts, mindestens jedoch 10 Euro pro Monat.
Journalist:innen in Pension mit Presseausweis 10 Euro pro Monat.
Beitragspflichtig sind monatliche regelmäßige Bezüge wie:
- Gehalt/Lohn/Lehrlingseinkommen
- Leistungszulagen, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Treuezulagen, Bildschirmzulagen
- Prämien/Provisionen
- Kündigungs- und Urlaubsentschädigung
- vermindertes/r Gehalt/Lohn bei Teilkarenz & Gleitpension
- vermindertes/r Gehalt/Lohn bei Altersteilzeit
- Altersteilzeitgeld vom AMS
Nicht beitragspflichtig:
- Überstunden (auch Pauschalien)
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Aufwandsentschädigungen
- Mankogelder
- Bauzulagen
- Trennungsgelder
- Bilanzgelder
- Remunerationen
- Naturalbezüge
- Geldablösen von Naturalbezügen
Zeiten, in denen du keinen Beitrag zahlen musst:
(werden als Mitgliedschaft angerechnet, wenn du davor mindestens 6 Monate Mitglied warst)
- Gesetzlicher Mutterschutz
- Elternkarenzurlaub im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß
- Krankheit ohne Gehaltsbezug
- Präsenz- bzw. Zivildienst
Das gilt auch für:
- Entwicklungshilfe
- Bildungskarenz
- Familienhospizkarenz (bei völliger Freistellung)