"Normaler" Dienstvertrag
Die Definition für den Dienstvertrag, auch Arbeitsvertrag genannt, lautet in Österreich: Der Dienstvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Das bedeutet: Du vereinbarst über einen längeren Zeitraum hinweg bestimmte Rechte und Pflichten mit deinem Arbeitgeber, die du und er gegenseitig leisten müssen. Die wichtigsten Rechte und Pflichten sind die Arbeitsleistung auf der einen und Gehalt/Lohn auf der anderen Seite.
Dein Dienstvertrag kann auf unbestimmte oder bestimmte Zeit ausgerichtet sein (befristet oder unbefristet sein) - je nachdem, was vereinbart ist. Die Art deiner Tätigkeit entscheidet darüber, ob du Arbeiterin bzw. Arbeiter oder Angestellte bzw. Angestellter bist.
Dienstvertrag und Dienstzettel
Im Unterschied zum Dienstzettel wird der Dienstvertrag meist vor Arbeitsbeginn ausverhandelt und gegebenenfalls unterschrieben. Der Dienstvertrag ist an keine Form gebunden und muss daher nicht schriftlich verfasst werden. Einen Dienstvertrag kann dein Chef oder deine Chefin in der Regel nicht allein ändern. Er bzw. sie muss jede Änderung mit dir abstimmen. Erkundige dich vorab, ob es ein Muster, bzw. eine Vorlage eines Dienstvertrags bei deiner Gewerkschaft gibt.
>> Weitere Infos zum Dienstzettel
Dienstvertrag und Versicherung
Wenn du über der Geringfügigkeitsgrenze verdienst, gelten für dich die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG). Du bist dann in der Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert und zahlst die entsprechenden Beiträge. Auch dein Chef oder deine Chefin zahlt gewisse Beiträge für dich in die Versicherung ein. Du giltst auch als Dienstnehmerin oder Dienstnehmer, wenn du Lohnsteuer bezahlen musst (im Sinne des Einkommenssteuer-Gesetzes).
Falls du eine Lohnsteuer-Gutschrift erwartest, kannst du eine Arbeitnehmerveranlagung einreichen (nur in manchen Fällen besteht eine Verpflichtung dazu).
>> Zu den Tipps für deinen Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung).
Dienstvertrag und geringfügige Beschäftigung
Du bist geringfügig beschäftigt und zahlst daher keine Lohnsteuer? Dann muss dich dein Arbeitgeber trotzdem bei der Österreichischen Gesundheitskasse melden.
Wenn du geringfügig beschäftigt bist, bist du unfallversichert. Aber nicht kranken- und pensionsversichert. Du kannst dich aber selbst versichern.
Dienstvertrag und Klauseln wie Konkurrenzklausel
Wichtig: Der Dienstvertrag, den du unterschreiben sollst, enthält unklare oder nachteilige Klauseln? Unterschreib vorerst nichts und lass dich zuvor von unseren Expertinnen und Experten für Arbeitsrecht beraten.
Solche Klauseln können sein:
- Versetzungsklauseln (Änderung des Arbeitsortes)
- Versetzungsklauseln (Änderung der Tätigkeit)
- All-Inclusive
- Konkurrenzklauseln
- Ausbildungskostenrückersatz
- Vertrags-/Konventionalstrafen
- Verfallsklauseln
- Änderungs- und Widerrufsvorbehalte
>> Hier findest du eine detaillierte Übersicht zu allen Klauseln.
Dienstvertrag und Befristung
Befristete Arbeitsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen sind. Sie enden mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, ohne dass es einer besonderen Auflösungserklärung bedarf. Mehr Infos zur Befristung findest du hier.
Durch die Befristung sind beide Vertragsteile für diese Dauer gebunden. Das Recht auf vorzeitige Lösung des Vertrages aus einem wichtigen Grund (Entlassungs- oder Austrittsgrund) ist ebenso wie eine einvernehmliche Lösung auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis möglich.
Dienstvertrag unterschreiben? Zuerst prüfen!
Du hast deinen Dienstvertrag noch nicht abgeschlossen? Du bist unsicher, ob alle Regelungen in Ordnung sind und ob du unterschreiben sollst? Unsere Arbeitsrecht-Profis helfen dir weiter. Sie prüfen deinen Vertrag, bevor du ihn unterschreibst und beraten dich.
Zurückvertreten vom Dienstvertrag…
Du hast deinen Arbeitsvertrag unterschrieben, aber willst davon zurücktreten?
…mit Probemonat
Das ist kein Problem, wenn du mit deinem Arbeitgeber ein Probemonat vereinbart hast. Dabei können Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung von Terminen und Fristen und ohne Vorliegen von Gründen lösen.
…ohne Probemonat
Wenn ihr keinen Probemonat vereinbart habt, kann das unter Umständen teuer werden. Wenn du als Arbeitnehmer:in ungerechtfertigt vom Vertrag zurücktrittst, kann dein/e Arbeitgeber:in unter Umständen Schadenersatz verlangen. Nämlich dann, wenn ihm/ihr ein Schaden entstanden ist. Musste etwa der/die Arbeitgeber:in deine ausfallende Arbeitskraft durch eine teurere Leiharbeitskraft ersetzen, so könnte er/sie die Kostendifferenz geltend machen.
Du bist in einer solchen Situation? Wende dich an unsere Expertinnen und Experten für Arbeitsrecht. Sie können dir jetzt eventuell helfen.
Dienstvertrag – Freier Dienstvertrag - Werkvertrag
Dein zukünftiger Arbeitgeber oder deine zukünftige Arbeitgeberin will dir keinen „normalen“ Dienstvertrag anbieten, sondern einen Vertrag als "freie/r Mitarbeiter:in" oder einen Werkvertrag?
Freie Dienstverträge und Werkverträge bringen für Arbeitnehmer:innen viele Nachteile mit sich. Insbesondere gelten die meisten arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen nicht.
>> Hier findest du mehr Infos zum freien Dienstvertrag