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Dienstzettel

Sofort nach Beginn eines Dienstverhältnisses muss der Arbeitgeber dem/der Angestellten einen Dienstzettel aushändigen.

Auch freie Dienstnehmer:innen haben Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzettels.

 

Checkliste: Was steht am Dienstzettel?

Der Dienstzettel muss die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Dienstvertrag (auch Arbeitsvertrag genannt) beinhalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen das Ende desselben
  • Dauer der Kündigungsfrist und Kündigungstermine
  • Arbeitsort
  • vorgesehene Verwendung (also deine Aufgabe)
  • Bezeichnung des anzuwendenden Kollektivvertrages
  • Einstufung laut Kollektivvertrag
  • die betragsmäßige Höhe des Grundgehalts/-lohns und andere Entgeltbestandteile (z.B. Sonderzahlungen)
  • Fälligkeit des Entgeltes
  • Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes
  • Bekanntgabe des Ortes, an welchem Einsicht (Kopiermöglichkeit) in den geltenden Kollektivvertrag und in die geltenden Betriebsvereinbarungen genommen werden kann.

Wann bekommt man keinen Dienstzettel?

Diese Verpflichtung besteht dann nicht, wenn ein schriftlicher Dienstvertrag existiert, in dem all diese Informationen festgehalten sind. 

 

 

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