Kollektivvertragsverhandlungen: Alles, was du dazu wissen musst
Ein Kollektivvertrag fällt nicht vom Himmel. Wir erklären dir, wie die Verhandlungen ablaufen.
Wer verhandelt den Kollektivvertrag?
Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und der Beschäftigtenseite nehmen Teil an den Kollektivvertragsverhandlungen.
In unseren Verhandlungsteams der Beschäftigtenseite sind vor allem Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus der Branche.
Die Arbeitgeberseite schickt meist Unternehmer:innen oder Manager:innen aus den Betrieben der Branche.
Werden die Vertreter:innen für die Kollektivvertragsverhandlungen gewählt?
Bei uns in der Gewerkschaft GPA werden die Vertreter:innen für die Kollektivvertragsverhandlungen gewählt.
Bei sogenannten Bundesausschüssen kommen die Betriebsräte der jeweiligen Branche zusammen. Dort wählen sie geheim, wer die Beschäftigten bei den Kollektivvertragsverhandlungen der jeweiligen Branche vertritt.
Die Verhandlungsteams bekommen durch hauptamtliche Beschäftigte der Gewerkschaft GPA Unterstützung.
Wie kommen die Forderungen bei den Kollektivvertragsverhandlungen zustande?
Kollektivverträge müssen immer wieder geändert werden. Die wirtschaftliche Entwicklung in einer Branche verlangt das. Oft müssen auch Neuerungen im Arbeitsrecht in den Kollektivvertrag aufgenommen werden.
Vor Beginn von Kollektivvertragsverhandlungen werden die Betriebsrät:innen befragt, welche Änderungswünsche die Beschäftigten für den Kollektivvertrag haben.
Der Branchenkollektivvertrag wird vor allem von den betroffenen Beschäftigten selbst verhandelt. Sie haben die berufliche Erfahrung und kennen den Wirtschaftszweig.
Die Vorschläge und Anregungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden gesammelt und zusammengefasst.
Außerdem führt die Gewerkschaft GPA Branchenanalysen durch. Damit beurteilen wir die wirtschaftliche Lage der Branche und der gesamten Wirtschaft. Diese Analysen bilden eine wichtige Grundlage für die Forderung nach Gehaltserhöhungen.
Die zuständigen Gremien der Gewerkschaft GPA diskutieren dann die Wünsche und die Daten. In diesen Gremien sind Betriebsrät:innen der jeweiligen Branche. Das Ergebnis des Diskussionsprozesses ist ein Forderungsprogramm zur Änderung des Kollektivvertrages.
Finden Kollektivvertragsverhandlungen jährlich statt?
Nein, nicht unbedingt. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ob, wie oft und wann verhandelt wird, ist z.B. von folgenden Fragen abhängig:
- Um welchen Kollektivvertrag handelt es sich?
- Wie viele Beschäftigte der Branche sind in der Gewerkschaft organisiert?
- Wie lange gilt der letzte Abschluss (z.B. 2-Jahres-Abschluss).
- Sind beide Seiten (Arbeitgeber- und Beschäftigtenvertreter:innen) bereit, zu verhandeln?
- Wie schaut die wirtschaftliche Situation aus?
Wir als Gewerkschaft GPA wollen grundsätzlich regelmäßig Kollektivvertragsverhandlungen abhalten. Das ist wichtig, damit die Beschäftigten eine jährliche Teuerungsabgeltung bekommen.
Wie lange dauern Kollektivvertragsverhandlungen?
Das ist sehr unterschiedlich. Es gibt Kollektivvertragsverhandlungen, die rasch zu einem Ergebnis kommen. Andere Verhandlungen dauern scheinbar ewig. Oft berufen die Betriebsrätinnen und Betriebsräte dann Betriebsversammlungen ein. Wenn die Arbeitgeber:innen sich weigern, den Forderungen der Beschäftigten nachzukommen, organisieren Betriebsrätinnen und Betriebsräte auch Streiks. Die Gewerkschaft GPA unterstützt sie dabei.
„Je mehr Beschäftigte einer Branche in der Gewerkschaft Mitglied sind, desto besser sind auch die Ergebnisse der Kollektivvertragsverhandlungen.“
Wie lange Kollektivvertragsverhandlungen dauern, hängt vom Verhandlungsthema, der Zusammensetzung der Verhandlungsteams, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Branche und den Maßnahmen, die getroffen werden, ab.
Führt jede Kollektivvertragsverhandlung zu einem Abschluss?
Nein. Es kommt vor, dass die Verhandlungspartner:innen der Meinung sind, dass weitere Gespräche keinen Sinn haben. Dann werden Kollektivvertragsverhandlungen unterbrochen oder sogar abgebrochen.
Wann sind Kollektivvertragsverhandlungen abgeschlossen?
Wenn die Vertreter:innen der Arbeitgeber:innen und die Vertreter:innen der Beschäftigten sich in den wesentlichen Verhandlungspunkten geeinigt haben. Sie tun das, wenn sie ihrer Meinung nach das Ergebnis gegenüber ihren Mitgliedern vertreten können.
Beide Seiten unterschreiben dann ein Abschlussprotokoll. Dort halten sie schriftlich fest, auf welche Regelungen sie sich bei den Kollektivvertragsverhandlungen geeinigt haben. Entsprechend dieses Protokolls wird der Kollektivvertragstext in den einzelnen Punkten abgeändert bzw. wird der neue Kollektivvertrag ausformuliert.